Codex Alimentarius: Werden natürliche ­Ernährung und Naturmedizin bald abgeschafft?

"Es gibt kein unbeschränktes Recht, irgendein bestimmtes Essen zu konsumieren oder Kinder damit zu füttern", gab die amerikanische Food and Drug Administration kürzlich bekannt und setzte noch eins drauf: Laut ihr gibt es nämlich auch "kein allgemeines Recht auf körperliche und physische Gesundheit"! In der Tat wird gegenwärtig allem, was natürlich ist, der Garaus gemacht – auch in Europa. Gegenwehr ist höchst notwendig!

Wenn die Menschen der Regierung erlauben, zu entscheiden, welche Nahrung sie essen und welche Medizin sie einnehmen sollen, so werden ihre Körper bald im gleichen bedauerlichen Zustand sein, wie die Seelen jener, die von der Tyrannei geknechtet sind.

Thomas Jefferson (1762-1821), 3. Präsident der USA und Autor der Unabhängigkeitserklärung

Pharma-Diktatur: Verbot von Naturmedizin

"Big Brother ist Watching You": Die Globalisten tun alles, um uns zu Sklaven der Pharmaindustrie zu machen.

Es war eine der erfolgreichsten Petitionen an den Deutschen Bundestag überhaupt: 121’819 Menschen unterschrieben dafür, „dass das Verkaufsverbot von Heilpflanzen in der EU ab dem 1. April 2011 in Deutschland nicht greift“. Und weiter: „Laut Europäischer Richtlinie zur Verwendung pflanzlicher und medizinischer Produkte (THMPD) wird der Verkauf und die Anwendung von Naturprodukten stark eingeschränkt.“ Die Aufregung war groß: „Alles Schwachsinn“, hieß es, schließlich sei die Richtlinie 2004 beschlossen und schon längst in nationales, sprich deutsches Recht umgesetzt. Von einem Heilpflanzen-Verbot könne keine Rede sein. Ja, es stimmt, die Petition beinhaltet Fehler. Aber beim Kern des Problems traf sie ins Schwarze, dass Feuer im Dach ist: Zwar werden Heilkräuter nicht verboten, aber deren Verwendung ab dem 1. Mai 2011 weiter eingeschränkt. Alleine an den hohen Zulassungskosten werden viele kleine und mittlere Unternehmen scheitern. Tatsächlich werden nur wenige Pflanzenprodukte die Zulassung schaffen: Laut britischer Lebensmittelsicherheitsbehörde MHRA wurden bis Mitte März 198 Anträge gestellt und 99 davon zu diesem Zeitpunkt zugelassen – unter anderem Echinacea, Johanniskraut und Baldrian.

In Deutschland waren 1960 geschätzte 80’000 Naturheilmittel im Handel, 1980 noch fast unverändert 70’000, 1990 etwa 30’000, 2001 rund fünftausend und 2005, nachdem die EU-Richtlinie in deutsches Recht umgewandelt wurde, maximal eintausend – meist Monopräparate, also Arzneimittel mit nur einem einzigen Wirkstoff. Die Zahl dürfte sich heuer nochmals dramatisch verringern.

Obwohl es – im Gegensatz zu zahllosen Skandalen bei Pharma-Präparaten – rund um Heilpflanzen so gut wie nie große Probleme gab, sollen die Bürger immer stärker vor ihnen „geschützt“ werden, wie es heißt. „Sicherheit“ soll an erster Stelle stehen. Dasselbe gilt für Vitamine, Mineralstoffe, Naturkosmetika, naturbelassene Lebensmittel etc. Oder ist in Wahrheit doch alles anders?

Stehen wir gar an der Schwelle zur schlimmsten Nahrungs- und Heilmittelbevormundung aller Zeiten? Eine schriftliche Stellungnahme des US-Gesundheitsministeriums und der obersten Lebensmittelbehörde der USA, der Food and Drug Administration (FDA), zum Thema Rohmilch, verstärkt diese Befürchtung. Hier heißt es wörtlich:

  • „Es gibt kein unbeschränktes Recht, irgendein bestimmtes Essen zu konsumieren oder Kinder damit zu füttern“
  • „Es gibt kein allgemeines Recht auf körperliche und physische Gesundheit“
  • „Es gibt kein fundamentales Recht auf Vertragsfreiheit“.

Huflattich zu unrecht in Verruf

Doch bleiben wir bei den Heilkräutern: Begonnen hat die Verbotswelle Ende der 1980er-Jahre, als über Generationen bewährte Heilpflanzen wie Huflattich oder Beinwell plötzlich nicht mehr verkauft werden durften. Als Grund nannte das Deutsche Bundesgesundheitsamt die leberschädigende und krebserregende Wirkung der enthaltenen Pyrrolizidinalkaloide. Wie sich herausstellte, wurde der Inhaltsstoff völlig zu unrecht verteufelt: Die herangezogene Literatur bezog sich ausschließlich auf nichteuropäische Pflanzen, die hierzulande auch nicht gehandelt wurden. Zum Teil wurden in den Produkten auch lebertoxisches Pilzschimmelgift und Hepatitis-B-Viren gefunden. Endgültiger Auslöser für das Verbot war der Todesfall eines Neugeborenen, nachdem die Mutter während der Schwangerschaft huflattichhaltigen Tee getrunken hatte. Schlagzeilen wie „Säugling starb an Leberzirrhose – Mutters Kräutertee war tödlich“ taten ihre Wirkung. Nicht erwähnt wurde, dass die Studienautoren der Universität Lausanne zum Fall des gestorbenen Säuglings beschrieben, dass

  • die Mutter drogensüchtig war und über eine längere Zeit Haschisch und leberzerstörende Pilzdrogen eingenommen hatte;
  • die Leber der Mutter nicht geschädigt war;
  • der Anteil des Huflattichs am Tee nur neun Prozent betrug.

Die übrigen neun beteiligten Pflanzen wurden im Bericht weder erwähnt noch kritisch geprüft. Neuesten Meldungen zufolge ist nicht einmal mehr sicher, ob Huflattich im Teegemisch enthalten war.

Über Nacht wurden Heilpflanzen zu Giftpflanzen – 2’500 Produkte aus diesen wertvollen Kräutern mussten aus dem Verkehr gezogen werden.1

Einer, der mutig für die Erhaltung des reichen Naturschatzes auftritt, ist der Kräuterbauer Stefan Großbichler. Als er vor dreißig Jahren an einer Krankheit litt, begann der im Bankbereich tätige Niederösterreicher Fachbücher zu lesen und konnte sich nach eigenen Angaben dann mit Heilkräutern selber heilen. Daraufhin stellte er sein Leben immer mehr in den Dienst der Lebens- und Heilmittel: Er erweiterte ständig seinen Kräuterhof, gründete federführend gemeinsam mit fünfzig anderen Bauern einen Bioladen in Waidhofen/Ybbs und übersiedelte schließlich 2002 nach St. Leonhard/Forst, wo er hauptberuflich gemeinsam mit seiner Frau Kräuterprodukte in höchster biologisch-dynamischer Handarbeits-Qualität herstellt – ganz im Einklang mit den Wünschen seiner Kunden. Er eignete sich auch auf anderem Gebiet großes Wissen an und verbreitete dies – was „das System“ auf den Plan gerufen haben dürfte: Nachdem er die Menschen verstärkt auch über Schädigungen durch Impfungen oder künstliche Süßstoffe wie Aspartam informiert hatte, bekam er schnell große Probleme: Nach zwei Kontrollen seiner Produkte flatterte eine Strafverfügung ins Haus. Wie bei einem Verbrechen war von „Tatzeit“ und „Tatort“ die Rede. In der „Tatbeschreibung“ wurde ihm unter anderem eine falsche Kennzeichnung der Ware vorgeworfen – wiewohl er diese in den 1990er-Jahren mit der zuständigen Behörde abgestimmt hatte und sich noch nie ein Kunde beschwert habe. Inhaltlich wurde einmal eine nicht deklarierte Zutat (Johanniskraut statt Goldrute – was keinerlei gesundheitliche Folgen haben kann) und einmal eine verbotene Zutat (Pestwurz) entdeckt. Großbichler änderte umgehend alle Etiketten, entschuldigte sich für die Verwechslung der Zutat und versprach, keine Pestwurz mehr einzusetzen. Dennoch beharrt die Bezirkshauptmannschaft weiter auf der Zahlung einer vierstelligen Eurostrafe, die die Familie als existenzbedrohlich ansieht.

Wir wollen Naturmittel für das Naturprodukt Mensch!

Es gebe eine ganz einfache Erklärung, warum nach wie vor Völker weltweit auf die Pflanzenwelt zurückgreifen, erklärt Großbichler: „Der Mensch ist selbst ein Naturprodukt. Daher ist er nur über die Natur heilbar. So wie ich mich bei einer Maschine nach dem Wesen der Maschine richten muss, muss ich mich beim Mensch nach der Natur richten.“ Das große Problem sei, dass der freie Zugang und die freie Vermarktung von wertvollen Kräutern laufend erschwert und/oder verboten wird: Rund zehntausend verschiedene Kräuter wären alleine in Mitteleuropa kultivierbar, getan werde dies nurmehr bei etwas über einhundert!

Dies geschah völlig unbegründet, wie Großbichler erklärt: „Die meisten Pflanzen haben mehrere Inhaltsstoffe. Das Ganze ist entscheidend, ob der einzelne Stoff positiv oder negativ wirkt.“ Wenn ein Stoff isoliert wird, so habe dieser immer eine negative Wirkung – und Tierversuche würden meist mit dem isolierten Stoff durchgeführt. „So kann ich jeden Stoff als schädlich deklarieren.“ Außerdem seien die angeblich so „bösen“ Pyrrolizidinalkaloide gar nicht wasserlöslich, was ja das Entscheidende bei der Zubereitung von Tees ist. Sowohl die verantwortlichen Politiker als auch die ausführenden Behördenvertreter seien meist ahnungslos, was das Wesen von Heilpflanzen betreffe, meint Großbichler. Das Naturwissen sei über Jahrhunderte behutsam zusammengetragen worden und dieses Erfahrungswissen könne nur in der Praxis aufrechterhalten werden – wenn dies gesetzlich unterbunden werde, gehe bald nichts mehr. Es sei unfassbar, dass eine Interessensgemeinschaft über Lizenzen bestimmen könne, und dass entgegen diesem Erfahrungswissen Verbote verhängt würden. Höchste Vorsicht sei angebracht: „Schon im Nazi-Reich wurden gesetzliche Vorlagen und Kriterien auf jedem Gebiet geschaffen.“

Kleine Firmen umgebracht

Eine Grundstrategie der EU scheint es zu sein, Heilkräuter zu verbieten bzw. Naturstoffe teuer lizenzieren zu lassen – wodurch die Märkte in erster Linie für die Pharmalobby und für finanzkräftige Konzerne gesichert werden. Kleine Betriebe müssen hingegen vielfach zusperren.

Einige Beispiele, wie sehr schamlos abkassiert wird:

  • Laut der EU-Chemikalien-Verordnung „REACH“, die im Eiltempo und weitgehend heimlich durchgezogen wurde, unterliegen fast alle gängigen Stoffe, die in Mengen von über einer Tonne pro Jahr hergestellt oder eingeführt werden, einer Registrierungspflicht – egal, ob auf natürlicher Basis oder Chemikalien. Die Kosten belaufen sich auf mindestens 50’000 Euro pro Registrierung. Danach hat die Anmeldefirma das Recht, von anderen Lizenzen zu verlangen, die ebenfalls mit dem Stoff arbeiten.
  • Nach dem gleichen Muster wurde beim EU-Gesetz zur Regelung natürlicher Heilmittel (THMPD) vorgegangen: Sobald gesundheitsbezogene Angaben bei Kräutern bzw. Naturstoffen gemacht werden, müssen diese registriert bzw. angemeldet werden. Die Kosten belaufen sich beispielsweise auf rund 17’500 Euro – pro Naturstoff, wohlgemerkt. Die Anmeldung eines Hustentees mit sechs Heilkräutern könnte somit schon mehr als 100’000 Euro kosten.
  • Wer z.B. ein harmloses Zitronenöl gegen Gelsen (= Mücken) vermarkten will, muss für das Anmelde- und Prüfverfahren rund 200’000 Euro zahlen. In etwa diesen Betrag musste ein Betrieb berappen, der ein Wildverbissmittel auf Quarzsandbasis vermarktete, wie dies seit Jahrzehnten angewendet wird. Geregelt ist dies in der EU-Biozidrichtlinie, wo alle Stoffe zusammengefasst sind, die Tiere abwehren oder töten können – ganz egal, ob es sich um natürliche Substanzen oder um gefährliche Stoffe wie Insektizide oder Rattengifte handelt.

„Besonders von den immer radikaleren Gesetzeseinschränkungen und Verboten betroffen sind die Erzeuger von Naturkosmetik“, erklärt der Niederösterreicher Peter Rausch, Mitbegründer der „Initiative Ringelblume“, die sich gegen EU-Naturstoffverbote, besonders bei Kosmetika, auflehnt.

„Eine Anzahl von in natürlichen, in ätherischen Ölen enthaltenen Duftstoffen muss nun wegen angeblicher Allergiegefahr auf den Verpackungen chemisch deklariert werden, während Tausende künstliche, synthetische Aromastoffe davon ausgenommen bleiben“, zeigt Rausch die verkehrte Welt auf. EU-Kommissionen, in denen ausschließlich Vertreter meist amerikanischer Pharma- und Chemie-Großkonzerne sitzen, arbeiten schon länger am Totalverbot zahlreicher ätherischer Öle wie dem Teebaumöl oder des seit Jahrtausenden für die Haarpflege und Körperbemalung verwendeten Henna(strauches). „Von der amerikanischen Kosmetik- und Pharmaindustrie kamen Anweisungen an Brüssel, nach denen unverzichtbare Naturstoffe wie Ringelblume, Johanniskraut, Rotklee und sogar Soja in der Kosmetik verboten werden sollen“, so Rausch.

Klar kristallisiert sich ein zentrales Problem heraus: Die maßgeblichen EU-Gesetze werden von Großkonzernen diktiert, während Parlamentarier oft gar nicht wissen, worüber sie genau abstimmen.

Quellenangaben

  • 1 Hans-Christoph Scheiner: Die Vernichtung der biologischen Medizin: mit Paragraphen gegen die Naturheilkunde, München, Heyne, 1989