Von Martin Müller
Die EU schreckt auch vor dem Totalverbot heimischer Kräuter
nicht zurück. Altbewährte natürliche Pflanzen und Kräuter sollen
angeblich ungesund sein und beim Menschen Allergien und andere
Krankheiten verursachen. Damit befindet sich ein ganzer Wirtschaftsbereich
in Gefahr, nämlich die (unabhängige!) Naturkosmetik. "Bei einer
Tagung des BDIH (Bundesverband deutscher Industrie- und Handelsunternehmen)
in Frankfurt konnte ich mich informieren, daß der Druck auf
die Naturkosmetik immer massiver wird", erzählt der Naturkosmetikhersteller
Peter Rausch, Mitbegründer der Initiative Ringelblume.
Diese Initiative setzt sich dafür ein, daß Naturkosmetik und
in der freien Natur vorkommende Kräuter innerhalb der EU weiterhin
erlaubt sind. "Wir wollen nicht länger Behörden, die bloß Handlanger
der Konzerne sind; wir wollen vernünftige Gesetze", so Rausch.
Wie der Name schon andeutet, setzt sich die Organisation für
die Beibehaltung natürlicher Kosmetik aus Kräutern und Blumen
(wie z. B. die wunderschön orange blühende Ringelblume) ein.
Auch der bereits erwähnte BDIH, der gute Kontakte nach Brüssel
unterhält und unter der Leitung von Dr. Reinhold A. Brunke hervorragende
Arbeit zum Schutz der Naturkosmetik leistet, will tätig werden,
um ein mögliches Verbot der Pflanzen zu verhindern. Der BDIH
ist im Europäischen Verband der Hersteller von Gesundheitsprodukten
(EHPM) organisiert und arbeitet mit dem SCCP, dem Wissenschaftlichen
Beirat der EU-Kommission, zusammen. Er wird in relevante
EU-Gesetzgebungsverfahren als Industrievertreter einbezogen.
Das heißt, der BDIH kann in gewissem Maß auf die Gesetzgebung
der EU und damit auch auf die geplanten neuen Gesetze Einfluß
nehmen.
Ist synthetisch besser als
natürlich?
Schon vor mehreren Jahren übrigens hatten die Lobbyisten der
Großkonzerne in Brüssel gefordert, mit natürlichen ätherischen
Ölen parfümierte Kosmetika müßten zwingend mit der Aufschrift
"Produkt kann Allergien hervorrufen" versehen werden. Begründet
wurde die Maßnahme mit dem Gehalt dieser ätherischen Öle an
angeblich allergenen natürlichen Bestandteilen, wie z. B. Citral,
Limonen oder Linalool - die Hauptbestandteile von Zitronen,
Orangen, Mandarinen oder des Lavendels. In letzter Minute konnte
der ursprüngliche Entwurf dieses Gesetzes zwar noch abgeändert,
aber nicht gänzlich verhindert werden. Am 9. März 2005 trat
die "Änderung der Kosmetikverordnung 2005" in Kraft, die vorschreibt,
daß 26 verschiedene, so genannte "allergene Duftstoffe", die
z. B. in natürlichen ätherischen Ölen wie Zitronen-, Orangen-,
Mandarinen-, Lavendel-, Geranien und Nelkenöl vorkommen, gesondert
in ihrer chemischen Bezeichnung deklariert werden müssen. Beim
umweltbewußten Konsumenten wird so der Eindruck von "viel Chemie
im Naturprodukt" erweckt.
Für Tausende synthetische Geruchsstoffe, bei denen man überhaupt
noch keine Langzeiterfahrung vorweisen kann, gilt diese Bestimmung
übrigens nicht. Von der Zeitschrift Ökotest wird die Liste der
angeblich allergenen Inhaltsstoffe von ätherischen Ölen denn
auch wesentlich kritischer betrachtet als bisher. "Linalool
und Limonen zum Beispiel werden nicht mehr als stark abwertend
für die Ökotest-Beurteilungen angesehen", erläutert Prof.
Dr. Dr. Dietrich Wabner von der TU München, der hinzufügt. "Es
ist erstaunlich, daß von einer Arbeit des Dermatologen Woeber
keine Notiz genommen wird, der schon 1969 feststellte, daß die
ätherischen Öle regelmäßig wesentlich geringere Reiz-Wirkung
aufwiesen, als entsprechende Einzel-Inhaltsstoffe".
Wie Verbote verhindern?
Jetzt geht es darum, einen Gesetzesentwurf abzuwenden, der noch
viel weitreichendere Folgen für die Naturkosmetik haben könnte,
denn das Verbot von Ringelblume, Arnika, Schafgarbe, Johanniskraut
etc. könne "nur durch Vorlage von entkräftenden Unterlagen noch
verhindert werden", wie der BDIH betont. Auch Walnuß, Soja und
Rotklee sowie seit Jahrtausenden zum Färben verwendete Mittel
wie Henna oder Indigo sollen ab Ende 2005 verboten werden. Ein
weiterer Plan sieht ein Verbot wichtiger ätherischer Öle wie
Rosenöl, Pimentöl, Basilikumöl, Lorbeeröl, Liebstöckelöl, Estragonöl
oder Citronellaöl in der Kosmetik vor. Daß es sich dabei um
wichtige Gewürz-Bestandteile, die wir täglich zu uns nehmen,
handelt, dürfte dabei für die EU nebensächlich sein.
Begründet wird diese Maßnahme mit dem Gehalt am natürlichen
Duftstoff Methyleugenol, den die EU-Kommission im Visier hat.
Ein Verbot wichtigster natürlicher Duftöle würde jedenfalls
mehr Freiraum für synthetische Duftstoffe schaffen. Besonders
für die Kosmetik-Kleinerzeuger sind damit die geplanten gesetzlichen
Einschränkungen und Hürden besonders existenzgefährdend. Übrigens:
Ein in der EU ab Jahresende geplantes Totalverbot des beliebten
und vielseitig verwendeten Teebaumöls soll nach neuesten Berichten
aufgrund von massivem Widerstand - unter anderem der australischen
Regierung - doch nicht zustande kommen. Daß es bei den neuen
Gesetzen nicht um einen vermeintlichen Schutz von Konsumenten
vor angeblichen Allergien auslösenden Geruchsstoffen geht, sondern
um die nicht uninteressanten Naturkosmetik-Marktanteile mancher
Pharmakonzerne, liegt auf der Hand. "Man möchte natürlich eigene
synthetische Stoffe verkaufen", so Rausch.
"Wir sind nicht am Ende, die Pflanzen sind noch nicht verboten,
aber man kann auf keinen Fall sagen, sie sind erlaubt", meint
hingegen Dr. Brunke, der Leiter des Fachkreises Kosmetik innerhalb
des BDIH. Er will weder von einer schrittweisen Abschaffung
der Naturkosmetik durch die EU, noch von einem Totalverbot bestimmter
Pflanzen sprechen. Für Brunke kommt die Phase der Meinungsbildung
nämlich erst mit der BDIH-Tagung am 8. und 9. November 2005.
Bis dahin sei noch alles offen. Er sieht die Diskussion rund
um das Verbot der Pflanzen nicht als wirtschaftliches, sondern
als politisches Thema: "Das ist moderner Verbraucherschutz.
Es geht hier auch um Sympathien bei den Wählern." Wichtig sei
jetzt, daß Unterlagen zu bislang nicht dokumentierten Pflanzen
wie Lavendel oder Rosmarin geliefert werden, da nun weltweit
Ansprüche auf die Dokumentation von Pflanzenmaterial entstehen
würden. Beim Teebaumöl hätte dies schon funktioniert, womit
von einem Verbot abgesehen wurde. "Das Problem ist aber, wenn
beim Lavendel das Gleiche erwartet wird. Die Frage ist auch:
Wer verteidigt Rosmarin?", so Dr. Brunke. Viele Pflanzen sind
also auf der Suche nach einer ähnlichen Lobby wie sie die australische
Regierung für das Teebaumöl bildete.
Ein Patent auf Leben
Wenn man aber davon ausgeht, daß die Pharmakonzerne ihre eigenen
Interessen hinsichtlich der neuen Naturkosmetik-Gesetze haben,
lautet die Frage: Wie gewinnt man einen Markt so ganz für sich
alleine? Die Antwort lautet: Durch Patente. In der nach den
negativ ausgefallenen Volksabstimmungen in Frankreich und den
Niederlanden noch nicht ratifizierten EU-Verfassung ist nämlich
der Schutz des geistigen Eigentums verankert, das aber nun keinen
sozialen Verpflichtungen mehr unterliegt (Art. II-77 Abs.2).
Diese Vereinbarung sieht vor, daß sich international führende
Konzerne wie Monsanto Patente auf lebenswichtige Lebensmittel
wie Reis und Saatgut aber auch Technologien eintragen lassen
können. Vor allem Menschen in der Dritten Welt wird dadurch
die Chance eigener Entwicklung genommen. Auch Medikamente werden
sich für die armen Länder enorm verteuern, da Patente gerade
im pharmazeutischen Sektor angestrebt werden.
Die EU paßt sich dieser Veränderung widerspruchslos an. Die
Befürchtung einer "Patentierungswelle" der Konzerne besteht
damit zu Recht, denn bereits jetzt hat Monsanto nach
Recherchen der Umweltorganisation Greenpeace Patente auf Schweinezucht
angemeldet, die zum Teil übliche Verfahren zur Züchtung, aber
auch die Schweine selbst (!) umfassen. Die Patentanmeldungen
mit den Nummern WO 2005/017204 und WO 2005/015989 wurden bei
der Weltpatentbehörde in Genf für mehr als 160 Länder angemeldet.
Auch in Europa soll das Patent erteilt werden. Hier geht es
offenkundig nicht um den Schutz von Erfindungen, sondern um
Patente auf das Leben selbst - und um die Kontrolle der Lebensmittelproduktion.
Patente können aber normalerweise nicht auf natürliche Ressourcen
- also Stoffe, die in der Natur vorkommen - angewendet werden
(die so genannten "freien Güter"!), weshalb z. B. natürlich
vorkommende Wildpflanzen besonders im Visier der Konzerne stehen.
Der Angriff auf die Naturkosmetik verfolgt also das unausgesprochene
Ziel, über Patente einen ganzen Wirtschaftsbereich unter Kontrolle
zu bringen oder sogar zu zerstören. Es bleibt abzuwarten, ob
es demnächst auch strafbar sein wird, wenn man seine Blümchen
und Kräuter auf der Wiese sammeln geht, um daraus einen Tee
zuzubereiten. Den Pflanzen in der Naturkosmetik könnte jedenfalls
dieses Schicksal blühen - wenn nicht jetzt etwas getan wird,
um die neuen EU-Gesetze zu verhindern.
Die Initiative Ringelblume
(www.initiative-ringelblume.org):
In der Initiative Ringelblume haben sich einige aktive
Kosmetik-Hersteller zusammengefunden, die sich dafür einsetzen,
daß natürliche Pflanzen weiterhin in der Naturkosmetik zum Einsatz
kommen dürfen.
info@initiative-ringelblume.org
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Nr. 48.