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Amazonas-Urwald zum Abschuss freigegeben – Brasiliens Umweltministerin tritt zurück.

Noch während des Besuchs der deutschen Bundeskanzlerin tritt Brasiliens Umweltministerin Mirina Silva endgültig zurück. Bis zu 40 Prozent des Regenwalds stehen nun vor einer Abholzung. Jetzt ist der Weg frei, auch noch die letzten Hemmungen abzulegen im Abbrennen und Abholzen des Weltgrössten Regenwaldes im Amazonasbecken(„die Lunge der Menschheit“). Der parlamentarische Führer der brasilianischen Grossagrarier hat dies - wenn auch in verschleierter Form – bereits angekündigt. Die Umwelt-Ministerin Marina Silva war eine der Ikonen der Regierung Lula in Brasilien. Sie kam aus Amazonien, sie war Begleiterin von Chico Mendez in seinem Kampf gegen die Grossagrarier und Holzkonzerne und für die Rechte der Kleinbauern und den Schutz des Regenwaldes, bevor er im Auftrag von einem von ihnen ermordet wurde. Sie hat es von einer Analphabetin zu einer gebildeten Ministerin geschafft. Sie schien für die international Umwelt-Bewegten die Garantie zu sein, die Vernichtung des Regenwaldes würde gebremst werden. Wenn man also später einmal im Rückblick ein Datum festlegen will, wann es endgültig klar wurde, dass die Vernichtung des Regenswalds, wie wir sie kennen, nicht mehr aufzuhalten sein wird, dann werden Historiker auf die Idee kommen, es könnte der 13. Mai 2008 gewesen sein. Nach 6 Jahren des Kampfes für den Regenwald nachdem sie wieder und wieder zwar als Galionsfigur genutzt wurde, sich aber nie durchsetzen konnte, hat sie nun aufgegeben. Der Vertreter der Partei der Grossagrarier sagte in bemerkenswerter Offenheit zum Rücktritt, „die Ministerin erlitt die Konsequenzen der Reaktion des ‚produktiven Sektors‘“. Er bezeichnet als ‚produktiver Sektor‘ die Grossgrundbesitzer, die intensive Raubbau-Landwirtschaft betreiben. Er weist in dem Interview darauf hin: Es gibt in Brasilien offiziell das Gesetz mit der Nummer 4771, das erlaubt, 40% des Amazonas-Urwaldes zu vernichten. Er sagt, bisher seien erst 7% vernichtet (diese Zahl ist ‚leicht geschönt‘), also seien alle Aktivitäten des Abbrennens und Abholzens erlaubt.