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Atomare Bewaffnung deutscher U-Boote in Israel vorgesehen

Offener Bruch des Atomwaffensperrvertrages

Nach einer früheren Meldung des britischen «Observer» ist die atomare Bewaffnung der von Deutschland an Israel gelieferten ­– Boote der Dolphin-Klasse vorgesehen. Damit bricht die Bundesregierung den Atomwaffensperrvertrag – mit Hilfe einer Finanzierung aus Steuermitteln mit mehr als einer Viertelmilliarde Euro. Das Vorhaben, die von Deutschland gelieferten U-Boote der Dolphin-Klasse atomar auszurüsten, wurde bereits im Jahr 2003 von US-amerikanischen und israelischen Militärs offen erklärt. Die Behauptung der Bundesregierung, von solchen Plänen keine Kenntnis zu haben, muss damit als plumper Täuschungsversuch gegenüber der Öffentlichkeit und als das bewusste Bemühen um einen planmässigen Bruch des Atomwaffensperrvertrags gewertet werden. Dies ist insbesondere Ex-Aussenminister Fischer zu unterstellen, der Naivität oder Unkenntnis relevanter aussenpolitischer Vorgänge nicht als Entschuldigung bei der Durchführung seiner Amtsgeschäfte geltend machen kann. Durch diese Ausrüstung der israelischen Marine sind mindestens 1 Milliarde Menschen der Bedrohung durch israelische Atomwaffen unterworfen, ausgehend vom Aktionsradius der Dolphin-U-Boote. Ihre spezielle Ausrüstung nicht nur mit konventionellen Torpedoschächten mit einem Durchmesser von 533 Millimeter, sondern einer Sonderausstattung mit 4 Schächten von 650 mm ermöglicht den Einsatz atomar bestückter Marschflugkörper für grössere Reichweiten. Eine Anfrage der israelischen Regierung nach Tomahawk-Cruise-Missile-Trägerraketen mit einer Reichweite von 1000 bis 2500 Kilometern hatte es bereits unter der Präsidentschaft Clintons an die US-Regierung gegeben; diese war damals jedoch abgelehnt worden. Von der «Washington Post» wurde im Jahr 2000 von der Absicht Israels berichtet, U-Boote mit nuklear bestückten Sub-Harpoon-Raketen auszurüsten, die für die standardmässigen 533-Millimeter-Schächte geeignet sind. Die auf 650 mm erweiterten Schächte der Lieferung aus Kiel eröffnen jedoch zusätzliche Möglichkeiten, insbesondere hinsichtlich der nuklearen Bestückung und Reichweite. Die Behauptung, diese Schächte würden für den Einsatz von Kampfschwimmern benötigt, ist nicht stichhaltig, nachdem es Hinweise gibt, dass in der Lieferung der U-Boote hierfür bereits eine spezielle Ausrüstung vorgesehen ist, die diese Schächte nicht benötigt. Der Ausbau der auf den kleineren Durchmesser von 533 mm ausgerichteten Verengungsschienen der 650-mm-Schächte während des Betriebs auf See ist darüber hinaus nicht praktikabel. Die vorgesehene Nutzung der von Deutschland zugelieferten U-Boote zum Zweck der Bedrohung vieler Länder des Mittleren Ostens durch israelische Atomwaffen ist vor dem Hintergrund der bekannten Informationen unübersehbar. Die Erklärungen der hierzulande für diesen Vorgang verantwortlichen Politiker, dies sei nicht der Fall, müssen deshalb als vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit oder ansonsten als grob fahrlässige Ignoranz und Verletzung ihrer Amtspflichten eingeschätzt werden, der sie in ihren Funktionen bzw. als Mandatsträger komplett disqualifiziert, weshalb nur ihre Ablösung als angemessene Konsequenz in Frage kommt. Während mit sehr viel dünneren Belegen und ohne den Nachweis eines Verstosses gegen den Atomwaffensperrvertrag der Iran derzeit mit militärischem Angriff bedroht wird, begeht die Bundesregierung einen kaum verschleierten eklatanten Bruch des Atomwaffensperrvertrags, der Millionen Menschen in unnötige Gefahr bringt und ihre Absichtserklärungen für Frieden und Abrüstung und insbesondere für den Kampf gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen Lügen straft. Quelle : «Saar-Echo» Lesen Sie weitere interessante Artikel auf unserer News-Seite