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Gericht stoppt Sendeanlage für Mobilfunk

Erstmals hat ein Gericht in Deutschland den Bau einer Mobilfunk-Sendeanlage gestoppt. Ein Hamburger Verwaltungsgericht gab einer 58jährigen Anrainerin Recht, die gegen den Bau einer Sendeanlage des Netzbetreibers T-Mobile geklagt hatte.

Das Verwaltungsgericht ist der Ansicht, dass gewerbliche Sendeanlagen in Wohngebieten nicht zu "Störungen" führen dürfen. Der Betrieb der Antenne hätte aber zu einer "nachvollziehbaren psychologischen Belastung der Nachbarschaft" geführt. Die Mobilfunknetzbetreiber treffen solche Gerichtsentscheidungen an empfindlicher Stelle. Sollte ein Gericht den Bau einer Mobilfunkantenne untersagen, könnte auf die Mobilfunknetzbetreiber eine Klagewelle zurollen. Die Zahl der Mobilfunk-Basisstationen schätzten Experten im 2002 auf rund 50.000 in Deutschland. Bis zum Ende des Aufbaus der neuen UMTS-Netze wird sich die Zahl der Mobilfunksendestationen wahrscheinlich verdoppeln. Quelle: HANDELSBLATT vom 1. September 2003 Lesen Sie auch unseren grossen Mobilfunkreport in der Ausgabe Nr.24