Sie sind im News-Archiv der ZeitenSchrift gelandet.
Aktuelle Beiträge finden Sie im Bereich Aktuell.
Hamburg/München (dpa) - Damit könne die innehabende Firma Monsanto künftig nicht nur Bauern für den Anbau, sondern auch Konditoreien für das Backen mit dem Getreide verklagen, kritisierte Greenpeace am Montag in Hamburg. Der Agrarkonzern Monsanto verteidigte sein Schutzrecht in einer Stellungnahme.
Bei dem Patent geht es um eine Weizen-Eigenschaft, die das Getreide besonders gut für Biskuits geeignet macht. Dazu war eine alte indische Weizensorte mit anderen Pflanzen gekreuzt worden. Hierbei handele es sich um eine normale Züchtung und nicht um eine patentierbare Erfindung, argumentierte Greenpeace-Patentexperte Christoph Then. Monsanto erklärte dagegen, das Patent sei von einem US-Weizenzüchter übernommen worden, der erfinderisch tätig gewesen sei, weil er die Eigenschaften des Weizens identifiziert habe.
Geschützt ist mit dem am 21. Mai dieses Jahres erteilten Patent EP 445929 die Weizen-Eigenschaft, besonders wenig eines bestimmten Eiweißes zu produzieren, wodurch der Teig besonders elastisch wird. Das Patent umfasse Weizen unabhängig von der Sorte bis zur "Herstellung von knusprigen, mehlhaltigen, essbaren Produkten wie Biskuits oder ähnlichem", berichtete Greenpeace. Schon 1988 seien Untersuchungen veröffentlicht worden, in denen die besonderen Backeigenschaften des indischen Weizens Nap Hal beschrieben worden seien. Neu sei die Kreuzung mit anderen Pflanzen.
Dieser Fall zeigt, welche Dimensionen Patente auf Leben erreicht haben. Nicht nur gentechnisch veränderte, sondern auch ganz normale Pflanzen und Tiere werden patentiert, wenn in ihnen Gene von wirtschaftlichem Interesse entdeckt werden", meint Christoph Then, Patentexperte von Greenpeace Deutschland.
Mit dem Patent fördere das Europäische Patentamt die Biopiraterie, denn es liege praktisch ein Diebstahl der züchterischen Leistung indischer Landwirte vor, kritisierte die Umweltorganisation. "Die Firma kann in den Ländern, in denen das Patent erteilt wird, jeglichen Handel, Anbau und Verarbeitung der Ernte kontrollieren." Zudem könne die Firma den freien Austausch des Saatguts blockieren. Monsanto-Anwälte bezeichneten es als unrichtig, dass mit dem Schutzrecht indische Landwirte bestohlen würden.
Greenpeace erneuerte die Forderung nach einem Verbot jeglicher Patente auf Lebewesen und ihre Gene und kündigte einen Einspruch gegen das Weizen-Patent an. Die Organisation kritisierte zudem die Europäische Patentrichtlinie, die eine Erteilung des Schutzrechts erst ermöglicht habe. Zuvor habe es in solchen Fällen nur die Möglichkeit des Sortenschutzes gegeben, der die Vermarktungsrechte regelt. Beim Europäischen Patentamt war am Montag keine Stellungnahme zum aktuellen Fall zu erhalten.
Unabhängiger und unerschrockener Journalismus, wie ihn die ZeitenSchrift bietet, ist wichtiger denn je. Wir können unsere Aufgabe indes nur erfüllen, wenn das Magazin von möglichst vielen Menschen gelesen wird. Mit unserem verbilligten Heftangebot soll die ZeitenSchrift weiterhin so erschwinglich wie möglich bleiben. Womit wir nämlich heute konfrontiert sind, ist die minutiöse Umsetzung eines Masterplans, der uns in die totalüberwachte und digitalisierte Welt des „Great Reset“ führen soll. Wollen Sie mithelfen, damit viele Leute unabhängig und fundiert informiert werden?
Dann können Sie von den zwanzig Ausgaben der Nummern 102-121 bis auf Weiteres drei Exemplare für den Preis von zwei bestellen, zzgl. Porto. Das gilt selbstverständlich auch für entsprechend vielfache Mengen (z.Bsp. 9 Stück bestellen und nur 6 bezahlen). Dabei können Sie frei wählen, welche und wie viele Exemplare der Ausgaben Sie zu einem "3 für 2"-Paket zusammenstellen wollen.
>> Bestellen Sie Ihre Exemplare gleich hier!
Herzlichen Dank, wenn auch Sie diese wichtigen Informationen verbreiten und zu "Verteidiger des gesunden Menschenverstands" werden.