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Gegen den Willen von Bürgermeister Michael Bloomberg beschloss der Stadtrat, die Benutzung von Mobiltelefonen bei öffentlichen Aufführungen grundsätzlich zu verbieten. Dabei ist es gleichgültig, ob der Betroffene angerufen wird oder von sich aus telefoniert.
Das Handy-Verbot gilt auch bei öffentlichen Vorlesungen sowie in Bibliotheken, Museen und Kunstgalerien. Sportveranstaltungen sind nicht betroffen, auch dürfen in begründeten Notfällen Ausnahmen gemacht werden. Bloomberg kritisierte, dass sich ein solches Gesetz unmöglich umsetzen lasse. Der Vorsitzende des Stadtrats hielt dem entgegen, man müsse gegen das rücksichtslose Telefonieren mit Handys eine Kultur entwickeln, die dann von sich aus die Einhaltung des Gesetzes sicherstelle. Die Regelung tritt binnen 60 Tagen (Ende Mai 2003) in Kraft.

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