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Mobilfunk: Gesundheitsschädliche Gotteshäuser

Mobilfunksender im Kirchturm bedeutet Lebensgefahr für Kirchgänger mit Herzschrittmachern.

Schon vor mehr als 15 Jahren mussten Herzschrittmacherpatienten in der Umgebung des Kurzwellensenders Schwarzenburg die Flucht ergreifen, wenn sie in elektromagnetische Felder von ca. 3V/m (0.024W/m2) gerieten.

Blödsinn, sagten die Senderbetreiber, Herzschrittmacher halten das 20-Fache (in W/m2 das 400-Fache) aus, weil wir die Grenzwerte so angesetzt haben. Falls es trotzdem zu gefährlichen Situationen kommt, handelt es sich um uralte Schrittmacher.

Dass die Grenzwerte für Schrittmacherpatienten falsch angesetzt, oder mit den Schrittmacherherstellern gar nicht abgesprochen sein könnten, stand für die Senderbetreiber außerhalb jeder Diskussion. "Wenn wir sagen hier passiert nichts, hat auch nichts zu passieren! Punkt."

Dann hatte ich Gelegenheit anlässlich der Valleyer (D) Informationstage vom 29. Juni 2002 das Problem mit dem Deutschen Herzschrittmacherspezialisten Dr. Ing. Michael Lampadius eingehend zu diskutieren. Eine extreme Gefährdung bei 3V/m hielt er für möglich. (Schweizer-Anlagegrenzwert=5V/m). Schriftlich hat er folgendes bestätigt:

"Von den Felderzeugern wird behauptet, dass bisher keine Zwischenfälle bekannt seien und alles eher der Hysterie zuzuordnen sei. Dem ist entgegenzuhalten, dass sowohl in Europa wie auch in Amerika über derartige Zwischenfälle berichtet wurde. Kürzlich mussten europaweit bei mehr als 20'000 Herzpatienten ein Schrittmacherwechsel ins Auge gefasst werden. Bei den heute implantierten Geräten wird nicht einmal angegeben, welche Störfestigkeit diese besitzen. Das bedeutet, dass für keinen Herzschrittmacherpatienten angegeben werden kann, in welchen Feldern er sich bewegen darf."

Hier kommt einmal mehr die ungeheure kriminelle Energie zum Vorschein, mit welcher Mobilfunk- und andere Senderbetreiber ihre Anlagen erstellen und betreiben, und mit welcher kriminellen Energie die höhere Gerichtsbarkeit in der Schweiz arbeitet.

Dazu das Verwaltungsgericht von Bern in seinem Urteil 20928U vom 5.3.2001: "Die Bevölkerung hat kein Anrecht auf ein Null-Risiko, Grenzwerte dienen lediglich dazu, die Schäden in vertretbaren Grenzen zu halten."

Im Klartext: Das ist denen vollkommen egal, wenn zwischendurch einmal ein Herzpatient draufgeht.

Wenn ich jeweils in Gutachten explizit angebe, welche Gebiete für Schrittmacherpatienten zu sperren seien, nämlich solche mit über 3 V/m, werde ich von der Betreiberseite jedes Mal als Scharlatan und Angstmacher bezichtigt.

Nun kommt mir im Deutschen Pfarrblatt 6/2003, Pfarrer Werner Eichelt, selbst Schrittmacherpatient, mit einem durchaus glaubwürdigen Erlebnisbericht zu Hilfe, ohne dass wir einander kennen (Und Pfarrer dürfen ja bekanntlich nicht lügen):

Pfarrer Eichelt berichtet, dass er in Kirchen, welche einen Mobilfunksender im Turm installiert haben, als Schrittmacherträger keine Gottesdienste mehr abhalten kann und dass er einen Minimalabstand zum nächsten Mobilfunksender von mindestens 300 m für unerlässlich hält.

Das hat mich veranlasst, einmal die Strahlungsleistung aus einem ganz normalen Swisscom-Sender in einem Kirchturm zu berechnen.

Bei 3'500 Watt ERP pro Senderichtung und Kirchturm mit 3 Senderichtungen bestückt. Decke der Kirche aus Holz und Sendeantennen 15 m über Grund:

Im Kirchenschiff für Kirchgänger = 8.5 V/m (0.19 W/m2)
In 300 m Entfernung zu Kirche = 1.4 V/m (0.0052 W/m2)
In 150 m Entfernung zur Kirche = 3 V/m (0.024 W/m2)

Wenn Pfarrer Reichelts Schrittmacher bereits bei 3 V/m und bei 150 m Abstand zur Kirche zu spinnen beginnt, gibt er den Sicherheitsabstand mit 300m instinktiv richtig an.

Zu der Strahlenbelastung im Innern der Kirche sagen die Mobilfunkbetreiber:

"Eine Kirche ist nicht ein Ort mit empfindlicher Nutzung, weil sich hier die Menschen nicht dauernd aufhalten. Ergo brauchen wir die Schweizer Anlage-Grenzwerte von 5 V/m nicht einzuhalten und dürfen Kirchgänger nach Recht und Gesetz mit bis zu 50 V/m (6.63 W/m2) bestrahlen."

Quelle: www.gigaherz.ch