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Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit wird im Bundestag die Änderung jagdrechtlicher Vorschriften diskutiert. Anlass war die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der am 26.06.2012 entschieden hat, dass Grundstückseigentümer die Jagd auf ihren Grundstücken aus Gewissensgründen nicht dulden müssen. Die Bundesrepublik Deutschland muss diese Entscheidung nun gesetzlich verankern. Für diese Gesetzesänderung hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kurz vor Weihnachten einen Entwurf vorgelegt, den Sie unten als pdf-Dokument finden. Offenbar wurden bei der Erstellung dieses Entwurfes jedoch ausschließlich die Interessen der Jagdbefürworter gehört und nicht jene der direkt Betroffenen: Grundstückseigentümer wie die Familie Gänz, die eine Bejagung aus berechtigten Gründen auf ihren Grundstücken nicht dulden möchten. Mehr hierzu können Sie dem Offenen Brief von Familie Gänz an Bundesministerin Aigner entnehmen.
Quellen:

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