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Wo er von der Grünen Linie abweicht und in besetzte Gebiete hineinreicht, beraubt der Sperrwall Tausende palästinensischer Bewohner eines ausreichenden Zuganges zur Wasser-, Gesundheitsversorgung und Ausbildung sowie ihrer Einkommensquellen in Landwirtschaft und anderen Beschäftigungsbereichen. Die palästinensischen Gemeinden, die zwischen der Grünen Linie (der Grenze von 1967 vor dem Sechstagekrieg) und dem Sperrwall liegen, werden von der palästinensischen Gesellschaft abgeschnitten, zu der sie eigentlich gehören. Der Aufbau des Sperrwalls in der West-Bank gibt immer wieder Anlass zu weitreichender Besitzergreifung palästinensischen Eigentums durch andere und zur Beschädigung oder Zerstörung von Gebäuden und Ackerland.
Das IKRK hat wiederholt überlegte Angriffe gegen israelische Zivilisten verurteilt und betont, dass alle Aktionen, die beabsichtigten, Terror unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten, eine klare Verletzung des humanitären Völkerrechtes seien. Es erkennt das Recht Israels an, Massnahmen zum Schutz seiner Bevölkerung zu ergreifen. Jedoch müssen diese Massnahmen die geltenden Richtlinien des humanitären Völkerrechts respektieren.
Nach Ansicht des IKRK widerspricht der Sperrwall in der West-Bank dem humanitären Völkerrecht insoweit, als sein Verlauf von der Grünen Linie abweicht und in besetzte Gebiete hineinreicht. Die Probleme, mit denen die palästinensische Bevölkerung in ihrem täglichen Leben konfrontiert sind, machen deutlich, dass der Sperrwall der Verpflichtung zuwiderläuft, die Israel unter den Bestimmungen des humanitären Völkerrechts obliegt, nämlich die menschliche Behandlung und das Wohl der Zivilbevölkerung, die unter seiner Besetzung lebt, zu garantieren.
Die Massnahmen, die durch die israelischen Behörden in Zusammenhang mit der Errichtung des Sperrwalls in den besetzten Gebieten ergriffen wurden, gehen weit darüber hinaus, was einer Besetzungsmacht unter den Bestimmungen des humanitären Völkerrechts erlaubt ist. Diese Erkenntnisse basieren auf der Überwachung der Lebensbedingungen der palästinensischen Bevölkerung durch das IKRK und auf seiner Analyse der anzuwendenden Bestimmungen des humanitären Völkerrechts. Die israelischen Behörden wurden regelmässig über die humanitären und rechtlichen Angelegenheiten informiert.
Deshalb ersucht das IKRK Israel, diesen Sperrwall innerhalb der besetzten Gebiete weder zu planen, noch zu konstruieren oder beizubehalten.
Quelle: Presseerklärung vom 18.2.2004
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