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In einer Bekanntmachung an die Kirchengemeinden vom 20.Juli 2001 wurde auf die Tragweite einer Entscheidung, eine Mobilfunkanlage im Turm der Pfarrkirche anbringen zu lassen, hingewiesen. Es wurde ausführlich dargelegt, dass diese Anlagen nicht unumstritten sind und das die zuständigen Räte insofern eine große Verantwortung in der Auseinandersetzung mit der Problematik tragen.
Die Unsicherheit über die Auswirkungen ist seit dieser Zeit nicht behoben worden. Noch immer kann nicht positiv festgestellt werden, dass im Umkreis von Mobilfunksendeanlagen keine gesundheitsschädlichen oder gesundheitsbeeinträchtigenden Folgen eintreten können. Auch ist eine gesetzliche Änderung der Festlegung der Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder nicht eingetreten.
In der Verantwortung für den Menschen, für die Schöpfung Gottes werden ab 1. Februar 2003 keine Verträge über die Installation von Mobilfunksendeanlagen in Kirchtürmen mehr genehmigt. Trier, den 15. Januar 2003 , W. R. Bischöflicher Generalvikar
Quelle: "Kirchliches Amtsblatt für das Bistum Trier" (Nr. 28, Februar 2003),
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