Das Irving-Urteil und die politische Macht
Dieser Gastkommentar von Herbert Schaller, dem Strafverteidiger des weltbekannten Historikers Dr. David Irving, erschien am 17. Januar 2007 in der Wiener Zeitung. Irving war vor wenigen Wochen nach einem Jahr in österreichischer Haft vorzeitig entlassen worden, nachdem ihn ein Gericht zu drei Jahren Gefängnis verurteilt hatte, weil er 1989 einen Vortrag über das Dritte Reich hielt, der damals absolut legal war.
„Seit der Aufklärung gelten für das abendländische Strafrecht drei unverzichtbare Grundsätze: Erstens ist immer auch die andere Seite zu hören, bevor man ein Urteil fällt; zweitens darf man sachliche Meinungsäußerungen zwar bekämpfen, aber nicht strafrechtlich verbieten; und drittens müssen Richter frei, unabhängig, nur ihrer Aktenkenntnis und Rechtsmeinung verpflichtet, urteilen dürfen. An SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim scheint dieser Fortschritt völlig vorbeigegangen zu sein: Erstens hat er sich ein Urteil über den Irving-Fall angemaßt, ohne die geringste Aktenkenntnis zu besitzen; zweitens sehnt er sich offenbar nach einem totalitären Staat, in dem "Geschichte" Religionsersatz ist und "Falschdarstellung" ins Gefängnis führt; und drittens greift er die Unabhängigkeit der Justiz an, weil er - mittels "Gutachten" - schwarze Listen für Richter einführen möchte, die willens sind, rechtlich korrekt zu urteilen, obwohl das Ergebnis politisch unerwünscht ist. Im Fall des David Irving hat ein Senat aus drei Berufsrichtern die dreijährige Freiheitsstrafe nicht etwa herabgesetzt, sondern nur die noch nicht verbüßten zwei Jahre zur Bewährung erlassen. Ein Freispruch war nicht möglich, weil sich der Oberste Gerichtshof politisch erwünscht verhalten und den Schuldspruch der Geschworenen bestätigt hatte. Es ist allerdings speziell für hohe Richter sehr schwierig, sich politisch-medialem Druck zu entziehen.
Hätte es die Hetze gegen David Irving nicht gegeben, wäre er aus folgenden Gründen freigesprochen worden: David Irving ist Engländer. Der nur hierzulande und nur wegen der historischen Belastung der Österreicher existierende, inhaltlich völlig unbestimmte § 3g Verbotsgesetz ist auf ihn von vornherein nicht anwendbar. Irving ist studierter Historiker und berufsmäßiger Autor von Büchern, die nirgends verboten sind. Und vor allem: Irving hat seine Vorträge im Jahre 1989 (!) in Absprache mit dem Innenministerium abgehalten, bei dem er vorsorglich nachfragen hatte lassen, um gegen kein österreichisches Gesetz zu verstoßen. Die inhaltlich genau bekannten Vorträge wurden genehmigt. Dass er dann - nach 17 Jahren - trotzdem verhaftet, angeklagt und verurteilt wurde, ist rechtsstaatlich skandalös.Politiker von der Art Jarolims machen Angst vor einem Rückfall in totalitäre Zeiten : Hat ein Mensch das Pech, politisch unerwünscht zu sein, kann sich nicht leicht ein objektiver Richter und auch kaum ein Rechtsanwalt finden, die ihm ernsthaft zur Seite zu stehen. Für faschistoide Machtmenschen ist diese Aussicht natürlich paradiesisch, für mündige Staatsbürger eines pluralistisch-demokratischen Rechtsstaats ist sie eine Katastrophe . Es wäre interessant zu wissen, ob uns die Engländer wirklich zu dieser Art von Freiheit verhelfen wollten.“ Herbert Schaller ist emeritierter Rechtsanwalt und noch Strafverteidiger. Nach der Publikation dieses Kommentars forderte Ariel Muzikant, Präsident der Jüdischen Gemeinde Österreichs, den Rücktritt des Chefredakteurs der Wiener Zeitung. Lesen Sie weitere interessante Artikel auf unserer
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