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Hausunterricht sei eine kriminelle Handlung, vergleichbar mit dem Lastwagenfahrer, der sich immer wieder neu betrunken hinter das Steuer seines Wagens setzt. So zumindest nach Meinung des vorsitzenden Richters Becker, der die Familie Dudek zu jeweils 3 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilte. Eine delikater Vergleich, denn Millionen Eltern sind gezwungen, ihre eigenen Kinder immer wieder in eine Schule zu schicken, die das Wohl ihrer Kinder immer öfter gefährdet.
Die Begründungen für das harte Vorgehen gegen zu Hause unterrichtende Familien sind zwar stereotyp immer gleich, halten aber einer seriösen sachlichen und rechtlichen Prüfung nicht stand:
Dass „die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse daran“ habe, „der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ‚Parallelgesellschaften’ entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren“, ist keine rechtliche, sondern eine rein politische Begründung. Mit einem Rechtsstaat ist sie jedenfalls unvereinbar. In einem solchen sind unterschiedliche Lebensentwürfe selbstverständlich, der Staat regiert eben nicht in diese hinein. Ganz abgesehen davon, dass Homeschooling weltweit in alle Gesellschaften integriert ist. In vielen deutschen Großstädten existieren dagegen Parallelgesellschaften trotz eisernem Schulbesuchszwang.
Der immer wieder postulierte eigenständige „staatliche Erziehungsauftrag“ ist nirgendwo im Grundgesetz definiert, der dafür bemühte Art. 7 GG stellt lediglich das gesamte Schulwesen unter die Aufsicht des Staates. Allerdings steht auch das Kantinen- und Gaststättengewerbe unter staatlicher Aufsicht, niemand käme aber auf die Idee, deshalb das Essen zu Hause zu verbieten und von einem staatlichen Ernährungsauftrag zu reden.
Die jetzige Entscheidung ignoriert die geltend gemachten Grundrechte der Glaubens- und Gewissensfreiheit des Art. 4 sowie das natürliche und anerkannt vorstaatliche Elternrecht des Art. 6 GG und internationaler Menschenrechtsvereinbarungen.
Auch der immer wieder aufgestellte Grundsatz, dass der Schutz von Minderheiten ein Wesensbestandteil eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates sei, findet in dieser Entscheidung keinerlei Beachtung. Vielmehr wird er stillschweigend durch die neuen politischen Leitsätze der Verhinderung und Beseitigung von „Parallelgesellschaften“ ersetzt, als hätte es ihn nie gegeben. Das hat den Geschmack einer angestrebten Einheitsgesellschaft, die nach den schlechten Erfahrungen im Einheitsstaat kein Bürger mehr will.
Um das Wohl der Kinder und die beste Form der Bildung geht es Richter und Staatsanwalt dabei am wenigsten, blieb doch die Tatsache, dass der älteste Sohn der Familie Dudek bei seinem Wechsel auf die örtliche Schule die dortige Eignungsprüfung mit lauter Einsen als Klassenbester absolvierte, völlig außer Betracht. Auch einem Wechsel zum Oberstufengymnasium stehe nichts im Weg, wurde von dort signalisiert. Der Schulamtsdirektor zeigte sich sichtlich beeindruckt von der minutiös geführten Dokumentation des häuslichen Unterrichts durch Vater Jürgen Dudek. Das alles sollte zu denken geben: Homeschooling ist tatsächlich so normal und funktioniert, wie es weltweit geschieht.
Deutschland, in Sachen Bildung ohnehin nicht Europameister, hat sich hier isoliert. So wies UN-Sonderbeauftragter Vernor Munoz in seinem Report „Mission on Germany“ letztes Jahr darauf hin, dass „Bildung nicht auf reine Schulanwesenheit reduziert werden darf“. Vielmehr stellten „Fernlehrmethoden und Homeschooling .... gültige Optionen dar, die unter bestimmten Umständen weiterentwickelt werden können, wobei nicht vergessen werden darf, dass Eltern das Recht haben, die geeignetste Art der Bildung für ihre Kinder zu wählen, wie dies auch in Art. 13 der Internationalen Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgelegt ist.“
Auch Jan Figel, EU-Bildungskommissar, antwortete in einer öffentlichen Anhörung auf eine Frage zum Homeschooling: „Die Charta garantiert das Recht der Eltern, den von ihnen bevorzugten Weg der Bildung zu wählen. Pluralismus ist der richtige Weg... Die EU ist ein Mosaik, aber wir müssen alle Unterschiede respektieren, wir brauchen Verschiedenheit in Einheit.“
Längst haben weltweit, von einigen wenigen Staaten wie China oder Nordkorea abgesehen, fast alle Länder Regelungen zu freiem Lernen zu Hause getroffen und ermöglichen Familien alternative Bildungswege, teilweise wird die Bildung zu Hause sogar finanziell gefördert.
Das Urteil im Fall Dudek ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Abschaffung der im Grundgesetz verankerten Verantwortung der Eltern für ihre Kinder. Sie passt ins Bild wie Kindergartenpflicht, Ganztagsbeschulung und die geplante Krippenpflicht. Mehr noch: Eine siebenfache Mutter, die ihr Jüngstes noch stillt, aus Gründen der Staatsräson ins Gefängnis zu stecken, zeugt nicht nur vom Verlust der Verhältnismäßigkeit der Mittel, sie ist Ausdruck einer eiskalten Unmenschlichkeit, in der Familien unter Generalverdacht stehen und der Staat die "Lufthoheit über den Kinderbetten" (Olaf Scholz, SPD) für sich beansprucht. Schöne neue Welt?!
Interview mit Rechtsanwalt Mike Donnelly, Virigina/USA zur deutschen Situation.
Quelle: Netzwerk Bildungsfreiheit
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