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Pflanzenschutzmittelrückstände in rund 60 Prozent der Lebensmittel

+ 24.03.2006 + Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit legt "Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittel 2003" vor.

Der Anteil von Lebensmitteln, bei denen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln festgestellt wurden, die die gesetzlichen Höchstmengen nicht überschritten, lag im Jahr 2004 bei rund 52 Prozent. Bei 7,4 Prozent der Proben wurden die gesetzlichen Höchstmengen nicht eingehalten. In rund 40 Prozent der untersuchten Proben wurden keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Dies sind Ergebnisse der "Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände", die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf der Grundlage von Daten der Bundesländer heute in Bonn veröffentlicht hat. Bei der Untersuchung konzentriert sich die amtliche Lebensmittelüberwachung auf Lebensmittel, bei denen bereits in der Vergangenheit häufig Rückstände festgestellt wurden. Der Anteil von Proben mit Pflanzenschutzmittelrückständen ist daher überproportional, so dass die in der „Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände“ gemachten Angaben nicht repräsentativ für die Gesamtheit der auf dem Markt befindlichen Lebensmittel sind. Zu den am stärksten belasteten Obst- und Gemüsearten gehören Rucola, Paprika, Johannisbeere, Tafeltraube und Gurke. Keine Überschreitungen der Höchstmengen wurden hingegen in Säuglings- und Kleinkindernahrung, Bananen, Broccoli, Pilzen, Spargel und Zwiebeln festgestellt. Grundnahrungsmittel wie Getreide und Kartoffeln waren nur geringfügig belastet. Selten kam es bei Kiwis, Orangen, Zitronen, Karotten und Tomaten zu Höchstmengenüberschreitungen. In 36,5 Prozent aller Proben wurde mehr als ein Rückstand gefunden. Ein Grund für Mehrfachrückstände kann beispielsweise die Zusammensetzung einer Probe aus unterschiedlichen Partien sein. Auch ein gezielter Wirkstoffwechsel, durch den die Entwicklung von Resistenzen bei Schaderregern vermieden wird, kann zu Mehrfachrückständen führen. Insbesondere in Proben, bei denen eine Vielzahl von Rückständen anzutreffen ist, hält es das BVL aber auch für möglich, dass die gute fachliche Praxis bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln von den Produzenten nicht beachtet wurde. Um dem Verbraucher Lebensmittel mit einer geringeren Pflanzenschutzmittelbelastung anbieten zu können, ist es aus Sicht des BVL zweckmäßig, dass Importeure und Handelsunternehmen mit festen Partnern im Anbau kooperieren und mit diesen praktikable Eckpunkte zum Pflanzenschutz festlegen, in denen beispielsweise die verwendeten Wirkstoffe und Anwendungsbedingungen festgelegt werden. Durch Kontrollen im Anbauland noch vor der Ernte können Handelsunternehmen und Importeure sicherstellen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Die Überschreitung von Rückstandshöchstmengen ist nicht mit einer akuten Gefährdung der Gesundheit der Verbraucher gleichzusetzen. Bei Überschreitungen der Höchstmengen schätzt die zuständige Überwachungsbehörde das toxikologische Risiko ab. Bei 16 Proben konnte 2004 auf Grund deutlicher Überschreitungen ein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher nicht ausgeschlossen werden. In diesen Fällen hat das BVL die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer sowie die EU-Kommission über das Europäische Schnellwarnsystem informiert. Im Jahr 2004 wurden 15.977 Proben im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung und des Lebensmittelmonitorings auf das Vorkommen von Pflanzenschutzmittelrückständen geprüft. Die Proben wurden auf 634 Wirkstoffe untersucht, wobei nicht jede Probe auf das gesamte Stoffspektrum analysiert wurde. Damit wurde das Untersuchungsspektrum im Vergleich zu 2003 um 90 Stoffe ausgeweitet. Einige Stoffe wurden jedoch nur in einzelnen Proben untersucht. Durchschnittlich wurde jede Probe auf Rückstände von 137 Stoffen untersucht. Dies ist gegenüber 2003 eine deutlich höhere Untersuchungsintensität, als jede Probe durchschnittlich auf nur 99 Stoffe untersucht worden war. 353 Stoffe aus dem Untersuchungsspektrum des Jahres 2004 wurden in keiner der 15.977 Proben festgestellt. 281 Stoffe wurden in mindestens einer Probe nachgewiesen. 159 Stoffe wurden in einer Konzentration über der für den Stoff festgesetzten Höchstmenge analysiert. Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)/ Franz Alt, Sonnenseite.com Lesen Sie weitere interessante Artikel auf unserer News-Seite