✵ Ein Kompass in bewegten Zeiten – die aktuelle ZeitenSchrift Nr. 126

Olivia Pilhar: Der Leidensweg einer Familie

Die Leidensgeschichte des krebskranken Mädchens Olivia Pilhar (8) ging durch die europäische Presse. Deren ‚Berichterstattung‘ war indes eine gigantische Verleumdungskampagne, die kaum mehr etwas mit der Wahrheit zu tun hatte. Wir sprachen mit Olivias Vater und zeigen die wirkliche Tragik des ‚Falles‘ Pilhar und dessen Hintergründe. Es ist dies ein Beispiel dafür, wie der Staat rücksichtslos in die Rechte und damit in das Schicksal einer Familie eingreift.

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Die Behörden versprachen, im Falle einer Rückkehr nach Österreich keine Zwangschemotherapie durchzuführen und den Eltern das Sorgerecht zurückzugeben. Familie Pilhar kam mit einem von Fernsehsendern georderten (!) Ambulanzflieger zurück nach Österreich, mussten jedoch erfahren, dass keines der gemachten Versprechen gehalten wurde – sogar der österreichische Bundespräsident Thomas Klestil hatte sein Wort gebrochen. Olivia wurde gegen die verzweifelten Einwände der Eltern zwangsbehandelt und bekam Chemotherapie, wodurch nach Ansicht der Neuen Medizin die Möglichkeit der Selbstheilung zerstört wurde. Obwohl der Tumor sich zurück gebildet hatte und Metastasenfreiheit diagnostiziert wurde, hatte man Olivia trotzdem noch eine Niere entfernt!

Die Medien schlachteten die Ereignisse für die Schulmedizin aus. Die Eltern wurden als Hörige eines psychopathischen ‚Wunderheilers‘ dargestellt und die Chemotherapie als Ursache dafür, dass Olivia noch lebte. Doch das Schlimmste: Diesen Oktober standen die Eltern wegen Kindesentführung und fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht! Der ursprünglich für den 11. Oktober geplante Gerichtsentscheid wurde auf den November vertagt, da man sich auf Drängen des Verteidigers schließlich doch entschieden hatte, Dr. Hamer als Zeugen zu laden.

ZeitenSchrift: Am 12.10. sollte ja ein Urteil über Ihren Fall gefällt werden. Das Gericht hat sich vertagt, da Dr. Hamer nun doch als Zeuge geladen werden soll. Sie haben vor dem Prozess Hinweise darauf bekommen, dass der Richter seine Entscheidung gegenüber der Neuen Medizin schon gefällt hatte. Wie sieht das im Moment aus?

Helmut Pilhar: Ursprünglich waren drei volle Verhandlungstage anberaumt und zwar vom9. – 11.10.96. Schließlich gestand man der Mutter Erika Pilhar und unserem vier Monate alten Sohn Matthias doch noch den 10.10. als verhandlungsfreien Ruhetag zu. Die Betreuung des Säuglings teilten sich im Übrigen die Mutter mit ihrer Schwester Veronika, so dass die Verhandlung im Großen und Ganzen ohne nennenswerte Unterbrechung geführt werden konnte.

Der Prozess wurde auf den 11.11.96 (Faschingsbeginn) vertagt. Unsere Verteidigung beantragte unter anderen Zeugen auch Dr. Hamer.

Von Dr. Hamer wissen wir lediglich die Aussage des Staatsanwaltes Dr. Reisner, daß für diesen die Neue Medizin dem Töten von Krebskranken gleichkomme. Aus den Medien entnehmen wir seine Mutmaßung, dass Dr. Hamer ein Voodoo-Zauberer sei. Diese Feststellung aus dem Munde eines uns anklagenden Staatsanwaltes birgt bereits den Umstand in sich, dass er nicht gewillt ist, Entlastungspunkte anzuerkennen, obwohl dies ebenfalls seine Pflicht wäre und obwohl wir genügend Information darüber dem Gericht im Laufe der Zeit zukommen ließen.

Wie es im Moment konkreter aussieht, können wir nicht sagen, da der Prozess eben noch nicht abgeschlossen ist.

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WILL NOT BE SHOWN IN THE FINAL DESIGN

Welche Forderungen müssten Ihrer Ansicht nach von den Gerichten erfüllt werden, damit der Gerechtigkeit und der Gesundheit genüge getan wird?

Der Souverän (das Volk) bestimmt die Richtung, der Gesetzgeber formt daraus einen Rahmen von Regelungen (Gesetze, von der Verfassung abwärts), die Rechtspflege setzt es um in den Lebensbereich. In einem wie immer gearteten Verfahren ist daher ein Richter in seiner Entscheidung prinzipiell an den rechtlichen Rahmen gebunden. Wenn dieser ein fragwürdiges Ergebnis zeitigt, ist der nächste Ansprechpartner der Gesetzgeber, danach der Souverän. Eine letztgerichtliche Verurteilung in einem der angekündigten Verfahren würde bedeuten, daß der Souverän sein Elternrecht (d.h. das seiner Mitglieder) an eine staatliche Verwaltung oder eine von ihr dazu ermächtigte gesellschaftliche Gruppe abgibt!!

Somit brauchen wir nicht die Frage zu stellen, welcher Forderungen das Gericht genüge tun soll. Die Frage ist es, was wir als Souverän in diesem Medizinerstreit fordern!

Dass Olivias Tumor so stark angeschwollen war, war ja für den normalen Zeitungsleser und TV-Zuschauer der Beweis, dass Dr. Hamer falsch lag. Wieso glauben Sie dennoch, dass die Neue Medizin richtig ist?

Grundsätzlich müssen wir festhalten, dass für die Diagnose der Schulmedizin lediglich Körper-CT's zur Verfügung stehen. Somit besitzt sie nur dieses Kriterium.

Aber alleine diese Körper-CT's richtig zu interpretieren dürfte ein nicht so einfaches Unterfangen sein. Immerhin ist folgender Fall gerichtlich aktenkundig: Ein Primar einer österreichischen Klinik und Dr. Hamer stritten sich darüber, ob bei einem Patienten mit riesigen Bauch nun eine Nierenzyste, wie Dr. Hamer meinte, oder eine verkäste Aszitis (Bauchwasser), wie der Primar meinte, vorlag. Der Primar wollte aus diesem Grund die Operation des Patienten verweigern und nur um Dr. Hamer zu widerlegen, schnitt er des Patienten Bauch auf. Damals tätigte er diese, mittlerweile historischen Worte: „Um Gottes Willen! Es ist genauso, wie Dr. Hamer es gesagt hatte!" – Eine 20 Kilogramm schwere Nierenzyste wurde diesem Patienten herausgeschnitten!

Auch haben wir anhand der CT-Bilder von Schulmedizinern immer wieder erklärt bekommen, dass man die Zyste nicht von der Leber abgrenzen könne. Andere meinten überhaupt, der Fleck in der Leber sei eben dieser Wilms-Tumor.

■Von verschiedenen Schulmedizinern bekamen Olivias Eltern die unterschiedlichsten Diagnosen. Schon nach der ersten Krebsfeststellung hätte Olivia nur noch zwei Wochen überleben sollen. Inzwischen sind es siebzehn Monate. Durch die Schulmedizin? Nein, die schulmedizinische Zwangsbehandlung fand erst zweieinhalb Monate nach der Diagnose statt. Die Überlebenschancen schwankten zwischen 90 Prozent und unter 10 Prozent.

Kein Wunder, dass die Eltern den unterschiedlichen Angaben der Ärzte nicht trauten. Als die Niere für alle sichtbar stark angeschwollen war, war für die Öffentlichkeit klar; wer diesen Tumor nicht nach allen Regeln der medizinischen Kunst behandelt, ist im höchsten Maße verantwortungslos. Für die Eltern und für die Neue Medizin gehörte die Schwellung zur Heilungsphase und würde von selber zurückgehen. Obes ohne Chemotherapie dazu gekommen wäre, kann man natürlich nicht mehr feststellen, da diese ja zwangsweise durchgeführt wurde. Es ist bekannt, dass 10 bis 15 Prozent der Patienten bei der erstmaligen Anwendung der Chemotherapie sterben.

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