Das Amtsgericht Weimar gelangte am 8. April 2021 zu einem Sensationsurteil: Demnach sind Maskenpflicht, Mindestabstände und Corona-Schnelltests an Schulen verfassungswidrig und nichtig, da sie das Kindeswohl gefährden. Die Reaktionen darauf sind allerdings besorgniserregend für die Demokratie und offenbaren den Verfall des Rechtsstaats.
177 Seiten stark ist das Urteil, das der Familienrichter Christian Dettmar vom Amtsgericht Weimar am 8. April 2021 an zwei Schulen gesprochen hat. Das Verfahren beantragt hatte eine Mutter, die die Ansicht vertrat, dass ihre zwei Söhne im Alter von 14 beziehungsweise 8 Jahren durch die Zwangsmaßnahmen physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt und in ihren Rechten verletzt würden, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenüberstehe.
Das Gericht gab der Mutter Recht. Im Urteilsspruch wird folgendes festgehalten:
„Den Leitungen und Lehrern der Staatlichen Regelschule X, Weimar und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar [...] sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird untersagt, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler folgendes anzuordnen oder vorzuschreiben:
Ebenfalls entschied das Gericht, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten sei. (Siehe hier: Urteil im Volltext inklusive dreier Sachverständigengutachten.)
Der erstmalige Beweis hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anti-Corona-Maßnahmen stützte sich auf mehrere Gutachterinnen und Gutachter. Zu ihnen gehören die Hygieneärztin Prof. Dr. med. Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer. Nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage und Auswertung der Gutachten war der Richter zu der Erkenntnis gelangt, dass die von ihm verbotenen Maßnahmen eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellten, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen ließe.
Ab Seite 176 schreibt Richter Christian Dettmar: „…die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Das gilt insbesondere für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz sowie für das Recht aus Artikel 6 Grundgesetz auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und von Kindern zu tragender „Gegenstände“)…”
Der Richter folgte der Einschätzung der Gutachter, dass die Masken nicht zur Virenabwehr taugen, dass der PCR-Test nicht mit der erforderlichen Sicherheit eine krankmachende Infektion nachweisen kann und dass eine asymptomatische Übertragung epidemiologisch in Bezug auf SARS-CoV-2 keine nachweisbare Rolle spielt. Die Masken würden sich durch die handhabungsbedingte Verkeimung im Gegenteil negativ auf die Gesundheit der Kinder auswirken. Die Testung in den Schulklassen wäre unnötig, schädigend und zudem datenschutzrechtlich ausgesprochen problematisch. Und weiter: „Mit der Anordnung solcher Maßnahmen wird das Wohl der Kinder, wie dargestellt, gefährdet, § 1666 BGB. Die Lehrkräfte dürfen sie deshalb nicht anordnen. Auf die entsprechenden landesrechtlichen Verordnungen und die angeführte Allgemeinverfügung können sie sich dabei nicht berufen, da diese schon wegen ihrer Ungeeignetheit, die angestrebten Ziele zu erreichen, in jedem Fall aber wegen ihrer Unverhältnismäßigkeit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen und damit verfassungswidrig und nichtig sind.“
Aufgrund der Daten aus Österreich stellte der Richter abschließend fest: “100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern. Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.“
Ein weiteres Gericht in Weilheim bestätigte kurz darauf die Auffassung von Weimar. Tatsächlich hatte der Entscheid für großes Aufsehen gesorgt. Allein vom Nachrichtenportal www.2020news.de war dieser circa zwei Millionen Mal heruntergeladen worden.
So interessant und sensationell der Entscheid des Weimarer Familiengerichts ist, so bezeichnend sind die Reaktionen darauf. Das Urteil offenbart, was in der Corona-Krise je länger je mehr zu beobachten ist: Gerichtsentscheide werden von der Exekutive schlichtweg ignoriert, wenn sie der Politik nicht in den Kram passen. Gewaltenteilung hin oder her.
In anderen Ländern wird über das Weimarer Urteil schlicht geschwiegen – etwa in der Schweiz. Keine einzige Zeitung berichtete über das Urteil. Aufgefallen ist dies dem Zürcher Kantonsrat und Biobauer Urs Hans – er machte das Urteil im Zürcher Kantonsrat zum Thema, denn er war der Meinung, was für Weimar gelte, gelte auch für Zürich und die Schweiz. Im Parlament des Kantons Zürich sagte er:
„Was unsere Bildungsdirektorin, unsere Schulleiterinnen und unsere Pädagogen mit unseren Kindern veranstalten, ist Folter und von mir aus gesehen strafrechtlich relevant. Weil sie solches [das Weimarer Urteil, Anmerkung der Redaktion] von unseren Staatspropagandamedien in ihrem Impfrausch nicht vernehmen, sah ich mich gezwungen, ihnen dies mitzuteilen. Sie, meine lieben Ratskolleginnen und Kollegen, könnten dies mit etwas Zivilcourage sofort stoppen, statt wie Lemminge unseren sieben Zipfelmützen in Bern [die sieben Bundesräte der Schweizer Landesregierung, Anmerkung der Redaktion] zu folgen. Die Gutachter bewiesen, dass das Maskentragen bezogen auf das Infektionsgeschehen keinen Nutzen bringt, sondern einzig der Untertänigkeit der Bürger gegenüber einer totalitären Verwaltung dient wie damals der Gesslerhut es tat.“
Und wie reagierte der Zürcher Kantonsrat auf die scharfen Worte von Urs Hans? Er schwieg. Gegenüber dem Nachrichten-Portal www.corona-transition.org meinte der Kantonsrat: „Auf der Toilette wurde ich von einem Ratskollegen auf das Urteil angesprochen. Doch im Saal herrschte Schweigen.“ Keiner, so Hans, habe auch nur ein Wort darüber verloren. „Im Saal getraut sich niemand, darüber zu sprechen“, berichtet Urs Hans.
Doch wer schweigt, macht sich mitschuldig. Denn dieses Schweigen öffnet den Weg zu noch mehr Unrecht: Nachdem dem mutigen Weimarer Richter Christian Dettmar bereits viel Kritik entgegengebracht und sogar Strafanzeigen gegen ihn gestellt wurden, ließ die Staatsanwaltschaft am 27. April seine Wohn- und Arbeitsräume durchsuchen sowie sein Handy beschlagnahmen. Der angebliche Verdacht: Der Richter soll sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht haben. Rechtsbeugung ist die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei. Gegen dieses rigorose Vorgehen der Staatsanwaltschaft äußern mehrere Beobachter scharfe Kritik: „Wir sind entsetzt“, sagte ein Sprecher des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte gegenüber einem liberal-konservativen Nachrichtenportal.1 Ihres Erachtens handelt es sich hier um einen krassen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit. Zudem dürfte die Durchsuchung „rechtswidrig“ sein, erklärte der Sprecher weiter. Vieles spreche dafür, dass der Ermittlungsrichter und die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen der Strafbarkeit nicht sauber geprüft hätten. „Eine Rechtsbeugung kommt nur bei krassen und willkürlichen Überschreitungen des geltenden Rechts in Betracht und auch nur dann, wenn dies vorsätzlich geschieht. Tatsächliche Anhaltspunkte eines solcherart krassen Falls sind nicht erkennbar.“
Die Maßnahmen der thüringischen Landesregierung gegen den Richter sind für den Zustand der Demokratie besorgniserregend und offenbaren den Verfall des Rechtsstaates. Offensichtlich geht es hier um eine Straf- bzw. Einschüchterungsaktion, denn immer mehr Richter an vielerlei Gerichten ziehen die Regelungen der Corona-Politik in Frage. „Man mag das Urteil des Richters in der Sache kritisieren, zu anderer Rechtsauffassung gelangen. So war das bislang in einer Demokratie üblich. Auch wer anderer Meinung war, hatte das Urteil zu respektieren; Richterschelte galt auch in den Medien als unfein – wohl aber war eine Diskussion der Begründung immer möglich und Berufung auf dem jeweiligen Weg selbstverständlich“, schrieb dazu ein Journalist.2 Offenbar will die Obrigkeit nun also die Richter einschüchtern, weil man gemerkt hat, dass die Justiz die Pläne einer gleichgeschalteten Politik und Presse noch blockieren kann. Nun müssen wir, die Bürger, uns für die Unabhängigkeit der Justiz einsetzen und Behörden und Politik klar machen, dass wir das nicht dulden – sonst werden wir bald Zustände wie in der DDR haben!
Die ZeitenSchrift hat bereits viele Fakten und von den Leitmedien verschwiegene Hintergründe rund um die Corona-Pandemie veröffentlicht. In der Ausgabe 103 haben wir ausführlich über die Gefahren und Hintergründe der Maskenpflicht berichtet: Maskenpflicht: Was steckt dahinter? Und in Ausgabe 105 erfahren Sie, dass Masken nicht nur einen gefährlichen Chemiecocktail beinhalten, sondern Träger auch unbewusst problematische Mikrofaserpartikel einatmen, Zudem berichten wir über eine Broschüre mit 46 Studien, die zum Schluss kommen, dass Masken rein gar nichts nützen: Masken: Sinnlos und schädlich
Die vollständige Auflistung und Übersicht all unserer Artikel und Inhalte zur P(l)andemie finden Sie in unserem Corona-Dossier.
Ein deutscher Anwalt hat einen mehrseitigen Brief an Schulleiter geschrieben, in dem er darlegt, weshalb diese rechtlich belangt werden können, wenn sie ihre Lehrer und Schüler zum Maskentragen zwingen. Betroffene Lehrer und Eltern finden darin die rechtlichen Informationen, wie sie sich juristisch gegen das Maskentragen wehren können. Sie finden das PDF zum kostenlosen Download hier: Rundschreiben zur Maskenpflicht an Schulen
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