5G: Schweizer wehren sich mit Volksinitiative
Die Schweiz treibt den Ausbau ihres 5G-Netzes voran und will Bewilligungsverfahren beschleunigen. Gleichzeitig wurden die technischen Vorgaben für Mobilfunkantennen in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst. Die Millimeterwellen-Initiative fordert nun, neue Frequenzbereiche erst dann für Fernmeldedienste freizugeben, wenn ihre Sicherheit wissenschaftlich nachgewiesen ist.
Die Schweiz will zu einem der digital wettbewerbsfähigsten und innovativsten Länder Europas werden. Hierfür verfolgt die Regierung zum Beispiel die Gigabitstrategie des Bundes, welche den Ausbau einer flächendeckenden und leistungsfähigen digitalen Infrastruktur vorsieht. Eine Schlüsselrolle spielt dabei der rasche Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes. Dabei gibt es aber ein Problem: Der Bau von zusätzlichen 5G-Antennen wird durch Einsprachen aus der Bevölkerung verzögert. Dieses Schweizer Volksrecht soll nun auf politischem Weg beschnitten werden: Der Bundesrat hat mit der Teilrevision des Fernmeldegesetzes Grundlagen geschaffen, um Einsprachen deutlich zu erschweren und den Netzausbau zu beschleunigen.
Ein weiteres Hindernis: Die Schweizer Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung sind zehnmal niedriger als im übrigen Europa. Diese anzuheben, würde beim Volk aber schlecht ankommen. Also werden Ausnahmeregelungen formuliert – man trickst sozusagen im Kleingedruckten. Das liest kaum jemand und verstehen tun es noch weniger.
Zwei Beispiele: Im Dezember 2021 führte der Bundesrat sogenannte Korrekturfaktoren für 5G-Antennen ein. Was nach einem unbedeutenden technischen Detail klingt, ermöglicht es nun der Mobilfunkindustrie, in ihren Strahlungsprognosen für die Baugesuche geplanter Antennen bis zu zehnmal weniger Leistung auszuweisen, als tatsächlich benötigt wird. Und im November 2024 änderte der Bundesrat die sogenannten Dämpfungsfaktoren. Sie bezeichnen die Schwächung von Signalstärke und Reichweite der Mobilfunkstrahlung, die sich vor allem aus der Abweichung zur Senderichtung ergeben. Um diesen Verlust der Sendeleistung auszugleichen und einen möglichst flächendeckenden guten Empfang zu gewährleisten, darf die 5G-Antennenstrahlung zeitweilig über bestehende Grenzwerte hinaus verstärkt werden. Vorher auf maximal 15 dB (Dezibel) beschränkt, lassen die neuen Vollzugsempfehlungen 30 dB zu. Was nach einer Verdoppelung aussieht, ist in Wahrheit die Sondergenehmigung, die Leistung der 5G-Sender bei Bedarf im Vergleich zu vorher um mehr als das Dreißigfache zu verstärken: Früher war diese Leistungserhöhung auf das Zwölffache beschränkt (15 dB), heute aber darf zeitweilig tausendmal stärker gefunkt werden (30 dB)!
Solche Tricksereien wollen einige verantwortungsvolle Menschen nicht länger hinnehmen. „Zur Sicherheit prüfen – Medikamente werden zuerst getestet, Strahlung oft nicht!“ Mit diesem Slogan werden in der Schweiz bis zum 11. Mai 2027 Unterschriften für die sogenannte Millimeterwellen-Initiative („Für den Schutz vor schädlicher Strahlung“) gesammelt. Hierfür sind 100'000 Unterschriften nötig. Das Volksbegehren verlangt, dass die Politik nur jene Anwendungen von Millimeterwellen für Fernmeldedienste zulässt, deren Sicherheit wissenschaftlich nachgewiesen ist. Weil nämlich das Vorsorgeprinzip offenkundig zugunsten wirtschaftlicher und technologischer Interessen ausgehebelt wird.
„Bestehende Anwendungen wie zielgerichtete Richtfunkstrecken oder Satellitendienste wären weiterhin möglich, da bei fachgerechter Installation Menschen nicht in den direkten Strahlungsbereich gelangen können. Tiere halten sich dort, wenn überhaupt, nur kurzzeitig auf“, präzisiert ein Vertreter des Initiativkomitees. Ziel sei kein Verbot neuer Technologien, „sondern die Entwicklung sicherer, ausreichend geprüfter und gesundheitlich verantwortbarer Kommunikationssysteme für die Zukunft“.
⟶ Weitere Informationen sowie Unterschriftbögen sind abrufbar unter: www.millimeterwellen.ch