Die Entmachtung der Familie

Steht hinter der sozialen Haltung des Staates, Krippenplätze für werktätige Mütter zur Verfügung zu stellen, eine ganz andere Absicht – nämlich das Bestreben, das Kind zum Staatseigentum zu machen? Über Aspekte der Globalisierung, die unser privatestes Leben bedrohen.

Die sogenannte Globalisierung ist ein Trick. Mit ihr begründen sowohl die linken Zentralisten als auch die Vertreter der Großkonzerne, daß sie uns Menschen alles wegnehmen wollen, was dem Zusammenleben der Bürger dienlich ist und das selbstbestimmte Leben ermöglicht. Dazu gehört nicht nur die Zentralisierung aller Lebensbereiche durch die Verschiebung von Entscheidungskompetenzen auf Kantons oder Bundesebene und noch weiter auf EU- oder UNO-Ebene bzw. sonstigen internationalen Absprachegremien. Dazu gehört auch, daß man den Schutz der Bürger vor dem Zugriff der Globalisierungsdespotie aufhebt. In diesem Rahmen ist es auch zu sehen, daß es die Familie als natürliche und ursprüngliche Form des Zusammenlebens nicht mehr geben soll und die Erziehung aus den Händen der Eltern genommen wird.

Dient die staatliche Kindererziehung als Mittel, um gleichgeschaltete, folgsame Bürger heranzubilden?

Dient die staatliche Kindererziehung als Mittel, um gleichgeschaltete, folgsame Bürger heranzubilden?

Für die Durchsetzung der Globalisierung braucht es willfährige Menschen, die nirgends verbunden sind und deshalb die Entscheidungen der ‘führenden Eliten’ in ihren Absprachegremien folgsam ausführen. Deshalb darf es keine selbstbestimmten Bürger mehr geben, sondern nur noch ‘korporierte Bürger’.

Die unabhängige Familie aber kann das Heranbilden von Untertanen stören. Deshalb muß ihr die Erziehung von Kindern entrissen werden. Die Familie darf darüber hinaus nicht mehr die natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft sein, wie sie in den allgemeinen Menschenrechten richtigerweise bezeichnet wird (Art. 16.3). Wir müssen aber feststellen: Der Mensch kann nur frei sein, wenn er als soziales Wesen zumindest in der Familie sein Leben frei gestalten kann. Deshalb wird die Familie in allen demokratischen Staaten vor dem Zugriff des Staates in besonderer Weise geschützt. Und deshalb haben die Eltern ein besonders geschütztes Erziehungsrecht.

Verwaltungseinheit statt seelischer Heimat

In der globalisierten Welt soll es diese Familie nicht mehr geben. Familie wird deshalb zu einer Verwaltungseinheit des Staates umgedeutet und damit ihres besonderen Schutzes entledigt: Rund um die Welt definieren die Anhänger der Globalisierung die Familie plötzlich als das „Zusammenleben von verschiedenen Personen für eine bestimmte Zeit“. Eine Wohngemeinschaft gilt deshalb ebenso als eine Familie wie Bauarbeiter, die für einige Wochen in Baracken zusammen wohnen. Die Familie verliert damit ihre eigentliche Bedeutung. Auch im marxistisch inspirierten Wort der Kirchen in der Schweiz vom September 2001 wird Familie nur noch als „Zusammenleben von Erwachsenen mit Kindern“ bezeichnet und als „soziologisch anerkannte Institution, die für das Fortbestehen der Gesellschaft unabdingbar ist“.

Das entspricht weder dem katholischen Naturrecht, noch dem internationalen Recht, noch den psychologischen Erkenntnissen über die Beziehungsbildung bei Menschen. Familie heißt nämlich auch, daß man für andere Menschen lebenslang Verantwortung übernimmt, zuerst die Eltern für die Kinder und im Erwachsenenalter auch die Kinder für die Eltern. Familie bedeutet, den Kindern den Gang ins Leben zu ermöglichen, mit ihnen Gemeinschaft zu verwirklichen, nicht nur am selben Ort zu leben, ihnen Grundlagen für das Leben in vielerlei Hinsicht zu bieten, sowohl was die seelische Sicherheit angeht als auch was viele Fähigkeiten angeht, die für ein gemeinschaftliches Leben nötig sind.

Die Familie fördert die Verbundenheit und hilft, Sittlichkeit zu entwickeln, Konflikte im Sinne des Gemeinwohls zu lösen, fähig zu werden, soweit es die Gesundheit erlaubt, einen Beitrag für alle zu leisten. Die Förderung von Familie, in der diese Ansprüche so weit wie möglich verwirklicht werden, ist Voraussetzung für ein glückliches Zusammenleben von Eheleuten und für das gemeinschaftliche Zusammenwirken von Menschen auf allen Ebenen.

Marxisten & Großkapital für Globalisierung

Wir wundern uns manchmal, daß die Aufhebung des eigenständigen Bürgers und aller vom Staat unabhängiger Zusammenschlüsse so schnell voranschreitet und fragen uns, welche Kräfte da zusammenwirken. Eine öffentliche Anwort hat kürzlich einer der marxistischen Chefideologen in der Schweiz, Jakob Tanner, gegeben. Er erklärte an einer Veranstaltung mit Gesinnungsgenossen, daß die Marxisten in der Schweiz bis 1991 keine Chance hatten, ihre Ideen durchzusetzen. Nach der EWR-Abstimmung (‘Europäischer Wirtschaftsraum’) von 1992 seien FDP-Vertreter der Großkonzerne jedoch auf sie zugekommen und hätten erklärt, jetzt müßten endlich die alten Mythen über die Schweiz aufgehoben werden. Tanner und seine Kollegen bekämen nun sogar Platz im führenden Schweizer Wirtschaftsmagazin Bilanz, um damit anzufangen. Erstaunlicherweise, so Tanner weiter, habe die Redaktion von Bilanz den Titel seines Beitrages gegen das schweizerische Selbstverständnis noch verschärft.

Nach dem Tanner jahrelang wegen seiner diktatorischen marxistischen Einstellung nicht zum Professor an der Universität Zürich ernannt worden war, haben ihm seine Förderer aus den Kapitalkreisen eine Professur ermöglicht.

Staatliche Erziehungskontrolle

Mit diesen Tatsachen im Hintergrund, so können wir uns auch direkt am Kommunistischen Manifest orientieren, um zu erfahren, was uns diese neue Koalition aus Marxisten und Großkonzernen aufzwingen will. Dort steht: „Wir Kommunisten entreißen die Erziehung dem Einfluß der herrschenden Klasse, (...) indem wir an die Stelle der häuslichen Erziehung die gesellschaftliche setzen“ (Marx, Engels: Manifest der kommunistischen Partei, Dietz Verlag Berlin 1970, S.63). Marx und Engels stellten zehn Punkte auf, die sie ausdrücklich als „despotische Maßregeln“ bezeichneten. Mit diesen sollte ihre Diktatur durchgesetzt werden, zu der ausdrücklich die Abschaffung der Gewaltenteilung gehört und ebenso die Abschaffung der bürgerlichen Freiheiten wie Gewissens- und Religionsfreiheit. Einer dieser zehn Punkte ist die „öffentliche und unentgeltliche Erziehung aller Kinder“ (S. 66/67).