Der Virologe Stefan Lanka wies in einem aufsehenerregenden Prozess nach, dass keine Einzelstudie die Existenz des Masernvirus beweist. Die offiziell genannten Gründe fürs Impfen stehen damit mehr denn je auf wackeligen Beinen. Trotzdem sollen Eltern in Deutschland bestraft werden, die ihre Kinder nicht gegen Masern impfen lassen.
100'000 Euro Preisgeld sind eine stolze Summe. Noch dazu, wenn es um etwas scheinbar so Selbstverständliches geht wie den Nachweis für die Existenz des Masern-virus. Masern sind in aller Munde, jeden Winter wird aufs Neue die Angst vor dieser Kinderkrankheit geschürt. Immer wieder ist die Rede von einem Impfzwang – den Italien übrigens erst kürzlich für zwölf Krankheiten beschlossen hat! In Deutschland sollen Kitas gesetzlich dazu verpflichtet werden, Eltern den Behörden zu melden, wenn sich diese der Impfberatung verweigern. Auf die staatlich verordnete Denunziation können Bußgelder bis zu 2'500 Euro folgen, welche renitenten Eltern aufgebrummt werden, die ihre Kleinkinder nicht gegen Masern impfen lassen.
Doch gibt es überhaupt ein Masern-Virus? Der deutsche Biologe und Virologe Stefan Lanka stellt das vehement in Abrede. Nun hat er in einem jahrelangen Prozess recht bekommen, dass keine einzelne wissenschaftliche Studie die Existenz dieses Virus tatsächlich beweist. Der Impfkritiker Lanka gewann als David gegen Goliath.
Der 1963 geborene Lanka hatte Biologie studiert, „um dem Leben zu dienen“, wie er sagt. Deshalb wurde die Virologie sein Spe-zialgebiet. Auch er habe früher wie alle geglaubt, Viren wären etwas Böses. Später sei er zur Erkenntnis gelangt, dass es Viren so gar nicht gebe, schon gar nicht als Verbreiter bösartiger Krankheiten (wir gehen noch darauf ein). Nach seiner Promotion war Lanka für einen Verlag tätig, der ‘nicht wissenschaftlich’ arbeitete, und für ein Labor, wo er feststellte, „dass alle immunologischen Tests in der Praxis keine Aussagekraft“ hatten. Das Angebot, eine Professur anzunehmen, schlug er aus: „Ich konnte das nicht mit meinem Gewissen vereinbaren.“ Schließlich machte sich Lanka selbstständig und gründete einen Verlag zur Aufklärung der Menschen.
Wissenschaft muss nachvollziehbar und überprüfbar sein sowie Vorhersagen zulassen. So formulierte man 1998 ganz konkret die internationalen Regeln wissenschaftlichen Arbeitens, woran unter anderem auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG beteiligt war. 2011 veröffentlichte Lanka – nach eigenen Aussagen auf ebenjener wissenschaftlichen Basis – ein Preisausschreiben: Er bot demjenigen 100'000 Euro an, der eine bereits existierende wissenschaftliche Publikation des Robert Koch Instituts (RKI) vorlegt, worin die Existenz des Masernvirus nachgewiesen und der Durchmesser des Virus bestimmt wird. Denn das RKI ist laut Lanka in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, eigene Forschungen zu den Ursachen der „behaupteten“ Infektionskrankheiten zu betreiben und diese zu veröffentlichen.
2013 meldete sich der Jungarzt David Bardens bei Lanka, legte sechs Fachpublikationen aus dem Ausland vor und forderte die ausgeschriebenen 100'000 Euro ein. Lanka jedoch weigerte sich zu zahlen – warum, sehen wir gleich –, worauf Bardens ihn verklagte. Der Prozess fand am kleinen Landgericht Ravensburg statt, dessen Richter auf einmal im Zentrum der medialen Aufmerksamkeit standen, wie Lanka in einem Interview mit Radiomoderatorin Marion Schumann erzählt. Es setzte ein Kesseltreiben gegen Lanka ein, denn schließlich ging es im Prozess um Grundlagen der Medizin und die Begründung des Impfens. „Ich unterschätzte, wie Vorverurteilung der Medien funktioniert“, erzählt der Virologe heute. Man habe ihn kollektiv als Verbrecher und sogar Terrorist verleumdet.
Einer der Richter – ein SPD-Mitglied – habe ihn wichtige Beweise gar nicht erst vorbringen lassen. Schließlich wurde Lanka im März 2015 dazu verurteilt, die 100'000 Euro Preisgeld zu zahlen. Lanka hingegen monierte folgende Punkte seiner Verurteilung:
Stefan Lanka zog das Urteil weiter und ging vor dem Oberlandesgericht Stuttgart in Berufung, welches ihm im Februar 2016 recht gab. Danach versuchte Kläger Bardens das Urteil zu kippen, indem er den Bundesgerichtshof anrief, zum Beispiel mit der Behauptung, dass Lanka eine Gefahr für die Volksgesundheit wäre. Im Januar 2017 wiesen die höchsten Richter diese Verleumdungen „deutlich zurück“, wodurch das Urteil des Oberlandesgerichtshofs rechtskräftig wurde und Lanka endgültig siegte.
Fassen wir noch einmal zusammen: Es gibt momentan keine Studie oder wissenschaftliche Publikation, die in sich die Existenz des Masernvirus bestätigt. Die Theorie des Masernvirus wird nur unter Zuhilfenahme mehrerer Publikationen, die jeweils ein Teilstück zum Puzzle beitragen sollen, gestützt.
Tatsächlich ist Lankas Freispruch ein großer Sieg eines Querdenkers. Immer häufiger tun sich offizielle Stellen schwer, die Virentheorie aufrechtzuerhalten, wie Lanka erläutert: So habe das Robert Koch Institut in einer Auskunft von 2012 selbst erklärt, dass Masernviren „oftmals auch Ribosomen“, also zelleigene Bestandteile, enthalten. „Das bedeutet, dass natürlich die Impfung wahnsinnig gefährlich ist, wenn darin Bestandteile unserer eigenen Zellen enthalten sind“, warnt Lanka. Denn dann könne es leicht zu Autoimmunreaktionen kommen – dass also der Körper sich wegen solcher Impfungen selbst anzugreifen beginnt.
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