Migration: Ein Pakt des Bösen?

Im Dezember 2018 unterschrieben die meisten UN-Mitgliedstaaten einen Pakt, durch den Migration zu einem Menschenrecht werden soll. Gleichzeitig unternehmen die Regierungen alles, um die negativen Folgen der Migration schönzureden, wobei ihnen jedes Mittel – auch Manipulation und Lüge – recht ist.

Vor einem guten Jahr, im Januar 2018, publizierte der Vatikan anlässlich des „104. Welttags des Migranten und Flüchtlings 2018“ einen 21 Punkte umfassenden Forderungskatalog des Papstes an die „politische und zivile Gemeinschaft“, den es unbedingt umzusetzen gelte. Er verlangt, dass die persönliche Sicherheit immer der nationalen Sicherheit vorzuziehen sei und die Grenzposten daher den Flüchtlingen stets einen „angemessenen und würdigen“ Empfang zu bereiten hätten. Für diejenigen, die illegal ins Land kämen, müssten Alternativen zur Haft gefunden werden. Das Ankunftsland habe den Menschen Zugang zu Arbeit, Telekommunikation, den nationalen Gesundheits- und Rentensystemen und dem Rechtswesen zu gewähren und ein Existenzminimum zu garantieren. Die Familienzusammenführung sei zu fördern, einschließlich Großeltern, Geschwistern und Enkelkindern, „ohne Rücksicht auf deren wirtschaftliche Kapazitäten“. Die Migranten seien zu integrieren, ohne ihnen ihre kulturelle Identität zu nehmen. Zudem sei Flüchtlingen eine Legalisierung ihrer Verhältnisse anzubieten und das Angebot der aktiven Bürgerschaft zu machen.

UN-Migrationspakt: Wissen die Staatsmänner, was sie da tatsächlich unterzeichnet haben?

UN-Migrationspakt: Wissen die Staatsmänner, was sie da tatsächlich unterzeichnet haben?

Am Ende des Kirchendokuments, welches mit Bibelversen versehen ist und immer wieder an die christliche Nächstenliebe und das Mitgefühl appelliert, erfährt man dann schließlich auch den Hintergrund des Schreibens, bei dem es sich im Grunde um eine päpstliche PR-Aktion für die beiden „Global Compacts“ der Vereinten Nationen, den UN-Flüchtlingspakt und den UN-Migrationspakt, handelt. Letzterer wurde im Dezember 2018 von den meisten UN-Mitgliedstaaten unterzeichnet, rund dreißig Staaten verweigerten ihre Unterschrift. Aber auch in denjenigen Ländern, die schließlich unterschrieben, wogten im Vorfeld die Wellen hoch, so beispielsweise in Frankreich.

Dort wandte sich eine Gruppe Generäle aus Militär und Sicherheitsdiensten mit einem offenen Brief an den Präsidenten und forderte Macron auf, den Pakt nicht zu signieren, weil dies einem Verrat am Volk gleichkomme. „Es erscheint uns, dass die einzige Souveränität, die Frankreich bleiben wird, darin bestehen wird, in freier Entscheidung die Art und Weise festzulegen, in der die Ziele des Paktes umzusetzen sind. Sie können nicht ein weiteres Stück nationaler Souveränität ohne eine öffentliche Debatte aufgeben, während achtzig Prozent der französischen Bevölkerung es für notwendig halten, die Einwanderung drastisch zu stoppen oder zu regulieren. Tatsächlich hat der französische Staat zu spät die Unmöglichkeit erkannt, eine zu große Zahl an Menschen zu integrieren, wozu noch völlig unterschiedliche Kulturen kommen, die sich in den letzten vierzig Jahren in Parallelgesellschaften zusammengefunden haben, die sich nicht mehr den Gesetzen der Republik unterwerfen. (…) Sie können nicht allein entscheiden, unsere zivilisatorischen Kennzeichen auszulöschen und uns im wahrsten Sinne des Wortes unserer Heimat zu berauben. (…) Wir fordern Sie daher dazu auf, die Unterzeichnung dieses Pakts aufzuschieben und den Franzosen die Möglichkeit zur Abstimmung über dieses Dokument per Referendum zu geben. Sie sind den Franzosen gegenüber für Ihre Handlungen verantwortlich. Ihre Wahl ist kein Blankoscheck.“

Macron, der von den Eliten hochgepäppelte ehemalige Rothschild-Banker, hatte im Juni letzten Jahres die anti-europäische Stimmung in Teilen der EU als die „neue Lepra“ bezeichnet und sah keinen Grund, dem französischen Volk in Migrationsfragen ein Mitspracherecht zu geben. Damit machte er es nicht anders als Bundeskanzlerin Angela Merkel. Deutschland war seit 2016 die treibende Kraft hinter dem UN-Migrationspakt und maßgeblich an dessen Ausarbeitung und Formulierung beteiligt gewesen. Praktisch für Merkel: Da das Abkommen zwar als „politisch verpflichtend“, aber „rechtlich nicht bindend“ konzipiert ist, war die Zustimmung des Bundestags nicht nötig. Überspitzt gesagt, Merkel konnte allein entscheiden. Gerade dieses Scheinargument, der Pakt sei rechtlich ja nicht bindend und greife daher die Souveränität der Nationalstaaten nicht an, dürfte viele staatstragenden Politiker dazu verleitet haben, ihre Unterschrift unter das Dokument zu setzen. Doch was haben sie unterschrieben?

Aus „soft law“ wird Gesetz

Der „Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ ist ein absichtsvoll doppeldeutig gehaltenes Dokument. So heißt es darin zum Beispiel: „Wir verpflichten uns, im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungsäußerung zu schützen, in der Erkenntnis, dass eine offene und freie Debatte zu einem umfassenden Verständnis aller Aspekte der Migration beiträgt.“ Zugleich steht dort: „Wir verpflichten uns, im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen alle Formen der Diskriminierung zu beseitigen und Äußerungen, Handlungen und Ausprägungen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz gegenüber allen Migranten zu verurteilen und zu bekämpfen.“ Wo die freie Meinungsäußerung endet und eine Form der Diskriminierung beginnt und wer das definiert, wird nicht ausgeführt. Mehr noch, da Migration in der Lesart des Paktes grundsätzlich und immer als Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung verstanden werden muss, ist eine negative Berichterstattung zum Thema Migration in den Medien nicht wahrheitsgemäß und muss daher unterbunden werden.

Der Pakt fordert denn auch explizit, professionelle Medienschaffende sollen dahin gebracht werden, dass sie positiv über Migration berichten. Pikantes Detail am Rande: Während in der englischen Originalversion des Vertrags in diesem Zusammenhang das Wort „educated“ verwendet wird (Journalisten sollen also „erzogen“ werden), steht an dieser Stelle in der deutschen Übersetzung bloß, man wolle die Medienschaffenden über „die richtige Terminologie aufklären“. Für Kanzlerin Merkel, die als die Architektin der momentanen europäischen Migrationskrise gilt, hat die Erziehung der Medien den Vorteil, dass man kritische Stimmen ganz legal mundtot machen kann.

Das Wort „illegale Migration“ sucht man im UN-Migrationspakt übrigens vergebens, eine Unterscheidung zwischen legaler und illegaler Migration wird nicht gemacht. Der Pakt spricht einzig davon, dass ein Migrant in einen „irregulären Status“ fallen könnte, was dann allerdings nicht eine Ausweisung zur Folge hätte, sondern auf ein Versagen des Aufnahmestaates zurückzuführen ist. Schließlich hat dieser dafür zu sorgen, dass der Status des Einwanderers legal wird! Wie der deutsche Grünen-Politiker Boris Palmer warnte, wird auch zwischen den Begriffen „Einwanderung“ und „Asyl“ nicht sauber getrennt. „Was man für Flucht vor Krieg und Verfolgung immer unterstützen würde, ist für Einwanderung in den Arbeitsmarkt oft nicht akzeptabel“, schrieb Palmer auf Facebook.

Entgegen der üblichen politisch-medialen Darstellung sei es keineswegs so, dass der Pakt keine rechtlichen Konsequenzen habe, warnen Rechtswissenschaftler. (Und natürlich kann man sich fragen, warum Staaten überhaupt irgendeinen Vertrag abschließen sollten, wenn dieser keinerlei Konsequenzen hat.) Die Jurisprudenz spricht in diesem Fall von einem sogenannten „soft law“. So kann ein Staat den anderen Staat zwar nicht verklagen, da der Pakt nicht zwischen Staaten, sondern mit der UNO und somit gewissermaßen mit der Weltgemeinschaft eingegangen wurde. Doch wird ganz klar vereinbart, dass die Ziele umgesetzt werden müssen. Ein solch völkerrechtliches „soft law“, quasi ein „weiches Gesetz“, greift die nationalen Gesetze an sich nicht an, jedoch sehr wohl deren Legitimität, und wie Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, wird aus solchen „soft laws“ schon nach wenigen Jahren ein bindender Standard und damit ein Völkergewohnheitsrecht.